Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_04-April.pdf
- S.83
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nein, warum nicht? Wenn ja, bitte
Nachweis beifügen.
3.
Welche Rechtsstellung hatte Bgm.Stellv. a. D. Mag. Dr. Bielowski in der
Zeit seiner Beauftragung?
4.
Wurde Bgm.-Stellv. a. D. Mag.
Dr. Bielowski von der Stadt Innsbruck
rechtsgültig zivilrechtlich beauftragt?
5.
Wenn ja: Welchen Umfang hatte der
Auftrag, wie weit durfte Bgm.-Stellv.
a. D. Mag. Dr. Bielowski für die Stadt
Innsbruck handeln? Welche Rechtswirkungen hatte sein Handeln für die
Stadt Innsbruck?
6.
7.
8.
9.
Umfasste der Auftrag an Bgm.-Stellv.
a. D. Mag. Dr. Bielowski die Ermächtigung zu Verhandlungen und Vorbereitungen von angepeilten oder in der
Folge tatsächlich abgeschlossenen
Rechtsgeschäften der Stadt Innsbruck und/oder ihrer Wirtschaftsbetriebe? Wenn ja, welche Arten von
Rechtsgeschäften waren von diesem
Auftrag erfasst?
Umfasste der Auftrag an Bgm.-Stellv.
a. D. Mag. Dr. Bielowski den selbständigen Abschluss von Rechtsgeschäften inklusive z. B. Vorverträgen,
bedingten Vereinbarungen für die
Stadt Innsbruck und/oder ihre Wirtschaftsbetriebe? Wenn ja, welche
Arten von Rechtsgeschäften waren
von diesem Auftrag erfasst?
Wie weit ging die Ermächtigung an
Bgm.-Stellv. a. D. Mag. Dr. Bielowski,
Anliegen selbst zu bearbeiten, ohne
die zuständigen Stellen der Stadt
Innsbruck und/oder ihrer Wirtschaftsbetriebe zu informieren? Gab es eine
definierte Informationspflicht und
wenn ja, wie sah sie aus?
Welche Sorgfaltspflichten gegenüber
der Stadt Innsbruck und ihren möglichen oder tatsächlichen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern
ergaben sich aus dem Auftrag? Welche Sorgfaltspflichten gegenüber den
Wirtschaftsbetrieben der Stadt Innsbruck und ihren möglichen oder tatsächlichen Geschäftspartnerinnen
und Geschäftspartnern ergaben sich
GR-Sitzung 19.4.2007
aus dem Auftrag, insbesondere gegenüber der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG)?
10. War Bgm.-Stellv. a. D. Mag.
Dr. Bielowski verpflichtet, förmliche
Anliegen wie Anbote oder Ähnliches,
die in der Zeit seiner Beauftragung an
ihn herangetragen wurden und Gegenstände seiner Beauftragung betrafen, an die zuständigen Stellen der
Stadt Innsbruck und/oder ihrer Wirtschaftsbetriebe weiterzuleiten?
11. Welche Rechtswirkungen konnten
Zusagen von Bgm.-Stellv. a. D. Mag.
Dr. Bielowski als Beauftragter der
Stadt Innsbruck für die Stadt Innsbruck auslösen? Welche Rechtswirkungen konnten Zusagen von Bgm.Stellv. a. D. Mag. Dr. Bielowski in der
Zeit seiner Beauftragung für die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Innsbruck
auslösen?
12. Welche Rechtswirkungen konnte die
Beauftragung von Bgm.-Stellv. a. D.
Mag. Dr. Bielowski für die Stadt Innsbruck und ihre Wirtschaftsbetriebe
auslösen?
13. Mit wem führte Bgm.-Stellv. a. D.
Mag. Dr. Bielowski in der Zeit seiner
Beauftragung Verhandlungen für die
Stadt Innsbruck? Mit wem schloss
Bgm.-Stellv. a. D. Mag. Dr. Bielowski
in der Zeit seiner Beauftragung namens der Stadt Innsbruck Vereinbarungen welcher Art? Bitte jeweils um
Auflistung.
14. Erteilte Bgm.-Stellv. a. D. Mag.
Dr. Bielowski in der Zeit seiner Beauftragung Zusagen namens der Stadt
Innsbruck oder ihrer Wirtschaftsbetriebe? Wenn ja, bitte jeweils auflisten.
15. Wann erfolgte die Übergabe des
Angebots für die Liegenschaft Bruneckerstraße 1 seitens der Firma PEMA
Immobilien GesmbH an Bgm.-Stellv.
a. D. Mag. Dr. Bielowski?
16. Wen träfe die Haftung für allfällige,
durch das Handeln von Bgm.-Stellv.
a. D. Mag. Dr. Bielowski im Rahmen
seines Auftrages verursachte Schä-