Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_04-April.pdf
- S.84
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den der Stadt Innsbruck, ihrer Unternehmen oder der jeweiligen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner?
1.
Welche sind neben der Stadt
Innsbruck und dem Casino Innsbruck
die Partner bzw. Einzahler in den genannten Werbefonds?
17. Wen träfe die Haftung für allfällige,
durch das Handeln von Bgm.-Stellv.
a. D. Mag. Dr. Bielowski in Überschreitung seines Auftrages verursachte Schäden der Stadt Innsbruck,
ihrer Unternehmen oder der jeweiligen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner?
2.
Mittel in welcher Höhe standen dem
Fonds in den Jahren 2001, 2002,
2003, 2004, 2005 und 2006 zur Verfügung?
3.
Wer entscheidet über die Vergabe der
Mittel dieses Werbefonds, bzw. welche städtischen Entscheidungsträger
sind an der Mittelvergabe beteiligt?
4.
Wann erfolgte durch welches
Gremium die Entsendung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter in
das paritätische Gremium? (Entsendung, Bestätigung, Neubesetzungen…).
5.
Gibt es Kriterien für die Verwendung
dieser Fondsmittel?
6.
Wenn ja, welche?
7.
An wen bzw. welche Organisationen
wurden in den vorstehend genannten
Jahren Werbefondsmittel in welcher
Höhe ausgeschüttet oder zur Verwendung übertragen?
8.
Welche jährlichen Berichte über die
Tätigkeit des Fonds gingen an die
Stadt Innsbruck? (Jährliche Rechenschaftsberichte gemäß Behandlung
im Stadtsenat vom 4.10.2000, Zl.
IV 6197/2000 bitte beilegen)
9.
Welche Maßnahmen wurden aus den
Mitteln des Fonds finanziert und wie
erfolgte eine Evaluierung?
Mair e. h.
37.3
Stadtgemeinde Innsbruck Casinos Austria AG, gemeinsamer Werbefonds, Verwendung
der Mittel, Bericht über die Tätigkeit (GR Mair)
GR Mair: Ich stelle folgende Anfrage:
Im Jahre 1991 wurde anlässlich der
Errichtung des Casinos Innsbruck ein
Kooperationsvertrag zwischen Stadt
Innsbruck und Casino geschlossen, in
welchem unter anderem auch ein gemeinsamer Werbefonds vereinbart wurde. Der
Werbefonds sollte aus den Mitteln der
Vergnügungssteuer dotiert werden und
zwar auf Basis von 25 % des auf die
Eintrittsentgelte entfallenden Abgabenvolumens. Im Jahre 1992 wurde das Casino
eröffnet, die Eintritte abgeschafft und
damit dem Werbefonds die Grundlage
entzogen.
Die Vergnügungssteuer wurde daraufhin
von den Eintritten auf die Spieltische und
Automaten geändert. Der Werbefonds
später von 25 % auf 12,5 % reduziert.
Damit gehen 12,5 % (im Jahr 2007
präliminierte € 135.000,--) der Einnahmen
aus § 18 Vergnügungssteuergesetz in den
Werbefonds, für den es ein paritätisches
Gremium zwischen Stadt und Casino gibt.
Mit den Beiträgen des Casinos Innsbruck
stehen dem Werbefonds jährlich mindestens € 270.000 zur Verfügung. Im Stadtsenat wurde der Werbefonds am
4.10.2000 behandelt, im Gemeinderat am
12.10.2000.
Frau Bürgermeisterin möge folgende
Anfrage beantworten:
GR-Sitzung 19.4.2007
Mair e. h.
37.4
Stadtmagistrat Innsbruck und
Gesellschaften mit städtischer
Beteiligung, Maßnahmen zur
Korruptionsprävention (GR Mair)
GR Mair: Ich stelle folgende Anfrage:
Im Artikel 29 des Vertrags über die
Europäische Union (EU) wird die Verhütung und Bekämpfung der organisierten
und nichtorganisierten Kriminalität als
eines der Ziele genannt, dessen Verwirklichung die Schaffung und die Sicherung
eines europäischen Raums der Freiheit,