Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_04-April.pdf

- S.85

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- 319 -

der Sicherheit und des Rechts ermöglichen wird.
Im Aktionsplan zur Bekämpfung der
organisierten Kriminalität von 1997 war
der Rat über die reine Strafverfolgung
hinausgegangen und hatte beschlossen,
sich in erster Linie auf die Präventionsmaßnahmen zu konzentrieren. In ihrer
Mitteilung KOM (2003) 317 hat die
Europäische Kommission ihre Maßnahmen zusammengefasst.
Die Europäische Union (EU) selbst
arbeitet am Aufbau einer Kultur der
Korruptionsbekämpfung in den Institutionen der Europäischen Union (EU) und hat
mit OLAF 1999 ein unabhängiges
Verwaltungsorgan zur Korruptionsbekämpfung geschaffen.
Nach Auffassung der Europäischen
Kommission sollten sich künftige Initiativen
auf Präventionsmaßnahmen zur Verringerung der Möglichkeiten für korrupte
Verhaltensweisen aufgrund der Vermeidung von Interessenskonflikten und der
Einführung systematischer Kontrollen und
Überprüfungen konzentrieren. Auf
Aufforderung des Europäischen Parlaments wurden daraufhin europäische
"Blacklists" erstellt.
Der Rat seinerseits hat Programme zur
Stärkung der Integrität im öffentlichen
Sektor beschlossen, im Wissen dass auf
das öffentliche Auftragswesen 15 % des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der
Europäischen Union (EU) fallen. Die
Europäische Kommission betont die
Wirkung der Transparenz im Kampf gegen
die Korruption besonders.
Der Europarat hat Grundsätze zur
Korruptionsbekämpfung erarbeitet, ebenso
wie die Vereinten Nationen in der United
Nations Office on Drugs and Crime
(UNODC) das Global Programme against
Corruption (GPAC) ausgearbeitet haben.
In der Stadt Innsbruck sind in den
vergangenen Jahren keine größeren
Korruptionsfälle bekannt geworden. Auch
im internationalen Korruptionsindex von
Transparency International nimmt
Österreich einen guten Platz ein. Das
kann für uns jedoch kein Grund zum
Ausruhen sein. Trotz dieser guten
Bewertung lässt sich das wahre Ausmaß,
GR-Sitzung 19.4.2007

insbesondere jenes der so genannten
"kleinen Korruption" nämlich nur schwer
messen. Gerade in einer Zeit, wo in
Innsbruck keine Verdachtsmomente für
korruptes Verhalten vorliegen, sollte sich
die Politik die Korruptionsprävention zur
Aufgabe machen.
Der Magistrat der Stadt Wien hat das
bereits 2002 erkannt und mit dem
umfassenden und später preisgekrönten
"Projekt Antikorruption" einen bedeutenden Schritt in der Korruptionsprävention
gesetzt. Die Stadt Wien hat die Korruptionsprävention durch die interne Revision
zum Thema gemacht. Neben einer
eigenen Internetsite
www.antikorruption.wien.at wurde auch
ein Wiener Antikorruptionstelefon
www.antikorruptionstelefon.wien.at

geschaffen.
Empirische Studien im Magistrat Wien
über das Bewusstsein gegenüber Korruption wurden durchgeführt und ein Bericht
einer Arbeitsgruppe mit deren Ergebnissen und weiteren Vorschlägen für
Maßnahmen vorgelegt. Die Maßnahmen
wurden auch vom Österreichischen
Städtebund in der Österreichischen
Gemeindezeitung (ÖGZ) im Jänner 2004
unter dem Titel "Korruptionsprävention im
kommunalen Bereich" gewürdigt. Die
Verwaltungsakademie übernahm die
Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und Plakate für das Wiener
Handbuch zur Korruptionsprävention
wurden im Magistrat affichiert. In öffentlichen Statusberichten sind die Maßnahmen und aufgedeckten Korruptionsfälle
nachlesbar.
Die Frau Bürgermeisterin wird daher
gebeten, folgende Anfrage zu beantworten:
1.

Welche Maßnahmen zur Korruptionsprävention wurden im Stadtmagistrat
Innsbruck in den vergangenen Jahren
gesetzt?

2.

Sind in die Maßnahmen zur Korruptionsprävention auch ausgegliederte
Bereiche eingebunden?

3.

Wurde eine Risikoanalyse der
städtischen Verwaltung gemacht (Identifizieren sensibler bzw. riskanter
Verwaltungsbereiche nach Merkma-