Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_04-April.pdf

- S.86

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len wie z. B. starker finanzieller Background, Aufgabenkonzentration auf
einzelne Bedienstete, lange Dauer
der Entscheidungsprozesse, Kostenintensität der Projekte, Schnittstellen
zwischen öffentlichen Finanzen und
privatem Bereich etc.) und wenn ja,
welche Ergebnisse hat sie gebracht?
4.

Welche Informationen zur Korruptionsprävention wurden in den vergangenen Jahren an die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Stadtmagistrats
Innsbruck weitergegeben?

5.

Gibt es verpflichtende oder fakultative
Schulungen für Magistratsbedienstete
zum Thema Korruptionsprävention?

6.

Wurde in gefährdeten Bereichen das
Rotations- und/oder Vier-AugenPrinzip eingeführt?

7.

Wird bei der Personalauswahl
verstärktes Augenmerk auf Korruptionsanfälligkeit gelegt?

8.

Wurde ein laufendes AntiKorruptions-Kontrollsystem eingeführt?

9.

Sind aus Ihrer Sicht die Bestimmungen des Disziplinarrechts und der
Magistratsgeschäftsordnung in Bezug
auf den Kampf gegen potentielle Korruption ausreichend?

10. Wurden transparenzsteigernde
Maßnahmen im Magistrat mit dem
Hintergrund der Korruptionsprävention gesetzt?
11. Welche magistratischen Dienststellen
sind mit der Korruptionsprävention
befasst?
12. Welche weiteren Maßnahmen zur
Korruptionsprävention planen Sie in
Zukunft?
13. Wie sind Maßnahmen zur Korruptionsprävention im Schema für die Revisionsberichte der Abteilungen an
den Magistratsdirektor vorgesehen?
14. Besteht in allen Unternehmungen, an
denen die Stadt Innsbruck beteiligt ist,
ein internes Kontrollsystem (IKS), wie
dies seit 1998 für Gesellschaften mit
beschränkter Haftung und AktiengeGR-Sitzung 19.4.2007

sellschaften gesetzlich vorgesehen
ist?
Bitte aufschlüsseln jedenfalls nach
Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD), Tiroler Landestheater und Orchester GesmbH
Innsbruck, Innsbrucker Festwochen
der Alten Musik, Innsbrucker Immobilien GmbH, Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG), Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG) ,
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT), Innsbrucker
Stadtbau GesmbH, Innsbrucker
Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA), Congress
und Messe Innsbruck GesmbH (CMI),
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI),
Innsbrucker Stadtmarketing GesmbH
(IMG), Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), INN-Bus GesmbH, Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH (INKB),
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH
(TFG).
15. Wenn nein, in welchen nicht und
warum nicht?
16. Welche Maßnahmen sieht das interne
Kontrollsystem (IKS) beispielhaft bei
der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG) und der Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG)
vor?
Mair e. h.
37.5

Innsbrucker Kommunalbetriebe
(IKB) AG, Fuhrpark (GR Mair)

GR Mair: Ich stelle folgende Anfrage:
Mit 1.1.2007 trat die Verordnung des
Landeshauptmannes vom 24.11.2006,
Landesgesetzblatt Nr. 91/2006, in Kraft.
Danach ist auf der A 12-Inntalautobahn
auf beiden Richtungsfahrbahnen von
Kilometer 6,350 im Gemeindegebiet von
Kufstein bis Kilometer 90,000 im Gemeindegebiet von Zirl das Fahren mit folgenden Fahrzeugen verboten: