Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_04-April.pdf
- S.88
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6.
7.
8.
9.
Wie viele Fahrzeuge der Klasse
EURO-5 befinden sich in Verwendung
der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB)? Bitte aufschlüsseln nach
Tätigkeitsbereich. Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB), INN-Bus GesmbH,
Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH (INKB) und Mussmann
GesmbH mit einbeziehen.
Wie viele Fahrzeuge der Klassen
EURO-0 und EURO-1 wurden bisher
auch auf der Autobahn eingesetzt und
können dort nun nicht mehr verwendet werden?
Wie viele Fahrzeuge der Klasse
EURO-2 werden bisher auch auf der
Autobahn eingesetzt und können ab
1.1.2008 nicht mehr verwendet werden?
Beschlussfassung durch den Stadtsenat seit dem Jahre 2004 vorgenommen?
4.
Welche Besetzungen von Aufsichtsräten wurden von der Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin seit
dem Jahre 2004 vorgenommen und
nicht dem Stadtsenat zur Kenntnis
gebracht?
5.
Welche Besetzungen von Aufsichtsräten wurden seit dem Jahr 2000 durch
den Stadtsenat beschlossen?
6.
War der Beschluss über die Aufsichtsratsbesetzung des Innsbrucker
Stadtmarketings (IMG) im Stadtsenat
vom 19.11.1997 bzw. im Gemeinderat
vom 20.11.1997 stadtrechtlich gedeckt?
7.
Im Stadtsenat vom 31.5.2000 erklärte
der damalige Bürgermeister DDr. van
Staa, die Entsendung der Aufsichtsräte durch ihn als Eigentümervertreter
sei ausjudiziert. Auf welche Judikatur
bezog sich der damalige Bürgermeister? (bitte beilegen)
Welche Planungen gibt es für
Nachrüstungen mit Dieselpartikelfiltern für Fahrzeuge der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) und ihrer
Tochterfirmen?
10. Welche mittelfristigen Planungen gibt
es für die umweltfreundliche Nachrüstung und den Austausch von umweltbelastenden Fahrzeugen bei der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) und ihren Tochterfirmen?
Mair e. h.
Mair e. h.
37.7
Subventionen unter € 3.000,-nach § 31 Abs. 2 lit. d) Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR), Nachfrage (GR Mair)
GR Mair: Ich stelle folgende Anfrage:
37.6
Aufsichtsräte, Besetzungen (GR
Mair)
GR Mair: Ich stelle folgende Anfrage:
Die Frau Bürgermeisterin wird gebeten,
folgende Fragen zu beantworten:
1.
Fällt die Besetzung von Aufsichtsräten, in denen die Stadt Innsbruck Gesellschafterin ist, Ihrer Ansicht nach
unter das Entsenderecht des Stadtsenates gemäß § 28 Abs 2 lit e Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975?
2.
Wenn nein, warum nicht?
3.
Welche Besetzungen von Aufsichtsräten wurden von der Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin ohne
GR-Sitzung 19.4.2007
Im Oktober 2006 habe ich die folgende
Anfrage gestellt:
Welche Subventionen unter € 3.000,-nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 § 31 Abs. 2 lit. d
wurden in den Haushaltsjahren 2000,
2001, 2003, 2004, 2005 und 2006
vergeben? Bitte mit Höhe des Betrags,
Datum, Institution und Zweck der Subvention aufschlüsseln.
In der Anfragebeantwortung wurde ich auf
die Obleute der jeweiligen Ausschüsse
verwiesen. Diese Vorgangsweise wurde
von der Gemeindeaufsicht inzwischen für
rechtlich bedenklich erklärt. Ich möchte
also noch einmal darauf hinweisen, dass
ich die Beantwortung im Gemeinderat
begehre. Über die Ausschussobleute