Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_04-April.pdf
- S.90
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und Gemüse, mit welchen Pestiziden
und in welcher Höhe?
4.
5.
6.
Bei wie vielen Überschreitungen im
gleichen Zeitraum wurde nach dem
Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz
(LMSVG) 2006 § 35 Abs. 7 vorgegangen und Organstrafverfügungen
gemäß § 50 Verwaltungsstrafgesetz
(VstG) erlassen oder gemäß § 21
Verwaltungsstrafgesetz (VstG) von
einer Strafe abgesehen worden?
Kann über die Höhe der Strafen Auskunft gegeben werden?
Laut Auskunft und Erfahrung der
Mag.-Abt. V, Lebensmittelaufsicht Marktwesen, sind im Frühjahr die Belastungen mit Pestiziden bei Obst und
Gemüse am stärksten: Sieht die
Mag.-Abt. V, Lebensmittelaufsicht Marktwesen speziell für das Frühjahr
aus diesem Grund ein dichteres Kontrollnetz vor?
Wurden im oben genannten Zeitraum
eine oder mehrer Monitoringaktionen
(Beobachtungen gemäß Art.2 Z 8 der
Verordnung EG Nr. 882/2004) vom
Bundesministerium für Gesundheit,
Familie und Jugend bzw. dem Landeshauptmann nach Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) 2006 § 37 für Innsbruck angeordnet und durchgeführt?
Wenn Ja, kann man Auskunft über
die Ergebnisse erhalten?
Mair e. h.
38.
Einbringung von Anträgen
38.1
I-OEF 42/2007
Kunsteislaufplatz in Hötting
während der Wintermonate, Errichtung (StR Dr. PokornyReitter)
StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich stelle
gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern
folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Es möge geprüft werden, ob in Hötting
während der Wintermonate ein Kunsteislaufplatz installiert werden kann. Der
Pausenhof hinter der Volksschule würde
sich vorzugsweise dafür anbieten, am
Vormittag für Volksschul- und Kindergartenkinder geöffnet, am Nachmittag
allgemein zugänglich.
Im Falle einer positiven Prüfung möge der
Kunsteislaufplatz im Winter 2007/2008 in
Betrieb gehen.
Als Bedeckung wird die Erneuerungsrücklage angeboten.
Dr. Pokorny-Reitter, Dipl.-HTL-Ing. Peer,
Grünbacher, Mag. Yildirim, Buchacher,
Weber, Marinell und Blum, alle e. h.
38.2
I-OEF 43/2007
Stadtmagistrat Innsbruck und
Gesellschaften mit städtischer
Beteiligung, Anpassung der
Hinweisschilder, Piktogramme,
Verkehrs- und Lichtzeichen etc.
dem Gender-Mainstreaming (StR
Dr. Pokorny-Reitter)
StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich stelle
gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern
folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin möge die
zuständigen Ämter und die Tochtergesellschaften der Stadt Innsbruck (Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG {IKB}, Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG {IIG},
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH {IVB}, Innsbrucker
Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH
{ISD}, Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH
{TFG}, Congress und Messe Innsbruck
GesmbH {CMI}, etc.) damit beauftragen,
dass die im Kompetenzbereich der Stadt
Innsbruck liegenden Hinweisschilder,
Piktogramme der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB),
Schilder des Tourismusverbandes
Innsbruck und seiner Feriendörfer (TVB),
Hinweisschilder Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) etc. umgehend "gegendert" werden.
Des Weiteren möge die Frau Bürgermeisterin an den Bundesgesetzgeber herantre-
GR-Sitzung 19.4.2007