Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_05-Maerz-Sonder.pdf
- S.6
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Ich bedanke mich bei GR Dr. Schuchter
für die geleistete Arbeit. Ich möchte nicht
verhehlen, dass durchaus interne Diskussionen stattgefunden haben, aber ich
glaube, dass wir das ausreden können.
GR Dr. Schuchter hatte als Moderator in
der Stadtrechtsreformkommission (StRRK)
eine gesonderte Aufgabe, wobei ich ihn
vielleicht lieber in politischer Funktion
gehabt hätte. Alle Mitglieder der Stadtrechtsreformkommission (StRRK) waren
mit GR Dr. Schuchter sehr zufrieden.
Wir haben noch den politischen Teil über
die Bühne zu bringen, trotzdem vielen
herzlichen Dank, dass Du die Stadtrechtsreformkommission (StRRK) so konstruktiv,
sehr rasch, sehr zeitnah und zielorientiert
geleitet hast, sodass uns heute eine Beschlussvorlage vorliegt, welche wir im
Großen und Ganzen dem Tiroler Landesgesetzgeber zur Beratung, Überprüfung
und Beschlussfassung weiterleiten
können. Vielen herzlichen Dank! (Beifall
von allen Seiten)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich darf am
Anfang meiner Ausführungen einen Appell
an die Mitglieder des Gemeinderates
richten. Ich weiß, dass dieser auf fruchtbaren Boden fallen wird. Wir haben heute
wirklich ein historisches Zeitfenster,
dessen wir uns bewusst sein müssen, um
das Tor für ein neues und modernes
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) aufzustoßen - dies nicht nur
mit wenn und aber, sondern weit. Ich
werde später noch ausführen, warum ich
der Meinung bin, dass wir gerade heute
dieses historische Zeitfenster haben und
das in ein paar Monaten nicht mehr gegeben wäre.
Für das Gesamtpaket, welches unser
neues gesamtes Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) umfassen
wird, sind wir heute bereits von a. Univ.Prof. Dr. Karlhofer, der ein emsiger
Beobachter, nicht nur der Innsbrucker
politischen Szene, sondern von ganz
Österreich und darüber hinaus, ist, gelobt
worden. Er hat gesagt, dass unser
Sonder-GR-Sitzung 18.3.2011
Vorschlag weit mehr als über die Direktwahl des/der BürgermeisterIn hinaus geht
und viele Elemente eines neuen und
demokratischen Stadtrechtes umfasst.
Ich möchte kurz einen Rückblick machen:
StR Pechlaner hat mir gerade gesagt dass
das "Komitee Alt-StR Dr. Hummel, Alt-StR
Dr. Steidl" 154 Sitzungen hatte -, also
noch mehr als die Frau Bürgermeisterin
ausgeführt hat. Im Jahr 1989 wurde der
erste Antrag auf Direktwahl von Alt-StR
Dr. Rettenmoser eingebracht.
Warum sage ich, dass wir ein umfassendes, modernes und demokratisches
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) bekommen? Das ist zum
einen - wie es die Frau Bürgermeisterin
bereits ausgeführt hat - die Frage der
Direktwahl. Wir wissen, dass die Direktwahl laut Umfragen von 80 % der InnsbruckerInnen gewünscht wird. Wir wissen
auch, dass der Fokus der WählerInnen auf
die Direktwahl gerichtet ist. Das muss man
auch so akzeptieren bzw. annehmen.
Wir, die schon seit Jahren im Gemeinderat
arbeiten, wissen, dass es neben der
Direktwahl auch noch andere Bereiche
einer "Stadtverfassung" bzw. eines
Stadtrechtes gibt, das mit der Direktwahl
verknüpft werden muss, da es sonst eine
sehr einseitige Ausprägung geben würde.
Mit der Direktwahl sind natürlich eine
Stärkung der Rechte der BürgerInnen, des
Gemeinderates und natürlich eine Stärkung der Ressortverantwortung verknüpft.
Wir haben uns in der Stadtrechtsreformkommission (StRRK) in den fünfzehn
Sitzungen mit all diesen Themen auseinandergesetzt und sehr viele Punkte bzw.
größere und kleinere Bereiche gemeinsam
erarbeitet.
Wenn ich davon einzelne Punkte nennen
darf, die wir im Bereich der Ressortverantwortung alle gemeinsam in der Stadtrechtsreformkommission (StRRK) für
richtig und gut gehalten haben: Es geht
zum einen darum, dass die künftige
Anzahl der Stadtsenatsmitglieder fix neun
sein soll. Vielleicht darf ich als jene, die bei
zwei Regierungsverhandlungen dabei sein
durfte, berichten, warum das so notwendig
ist.