Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_05-Mai.pdf
- S.9
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GR Federspiel, ich hoffe, dass das mehr
deine Zustimmung findet. Ich könnte mir
vorstellen, dass das nicht der Fall ist.
Nach bestem Wissen und Gewissen sind
die Beiträge an die Gemeinderatsparteien
ausgearbeitet worden. Diese Richtlinien
waren längere Zeit unbestritten, dann aber
aus gegebenem Anlass bestritten. Wir
haben dann auch auf Grund dringender
Anfragen begonnen, die Sache noch
einmal juristisch prüfen zu lassen. Sie
wissen, wie das mit der Juristerei ist. Es
gibt immer Juristen auf der einen Seite,
die das behaupten und Juristen auf der
anderen Seite, die das Gegenteil behaupten.
Ich habe die Juristen im Stadtmagistrat
Innsbruck gebeten, die sich wiederum bei
den Juristen im Land Tirol und beim Bund
versichert haben, eine Lösung oder einen
Weg zu finden, der unanfechtbar ist.
Ich kann nur sagen, dass in der Sitzung
des Stadtsenates vom 11.10.2006, neben
der Wertanpassung der Parteienförderung
- die Partei ist die unbedingte Voraussetzung für eine Demokratie, außer man
wählt überhaupt etwas anderes, aber das
ist in Österreich und in Innsbruck überhaupt nicht der Fall - auch Richtlinien über
die Handhabung der selben vorgeschlagen wurden. Der Akt wurde von der
Tagesordnung abgesetzt, weil die
Richtlinien steuer- und sozialversicherungsrechtlich überprüft werden sollten.
Diese Überprüfung ist jetzt von mir unter
der wirklich dringenden Bitte das ganz
auszuloten vorgenommen worden und es
wurde eine Entscheidung oder ein
Vorschlag für diese Richtlinien vorgelegt.
Durch den mittlerweile erfolgten Beschluss
des Gemeinderates vom 15.12.2006 über
den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck 2007 wurde die Höhe der
Parteienförderung entschieden, sodass
sich die Frage der Valorisierung diesbezüglich erübrigt hat. Aber, die Richtlinien
für die Parteienförderung waren noch
ausständig. Die bisherige Vorgangsweise
war an die Parteienförderung des Landes
Tirol und des Bundes angelehnt. Für die
Handhabung der gegenständlichen
Zahlungen sind weder gesetzliche noch
sonstige Bestimmungen gegeben.
GR-Sitzung 24.5.2007
Die Auszahlung erfolgt bei uns bislang
halbjährlich und aliquot entsprechend der
Anzahl der Mandatare auf die bekannt
gegebenen Konten der Gemeinderatsfraktionen. Wenn es nun während der
Funktionsperiode zu Listenspaltungen wie immer man das bezeichnet - gekommen ist - wurde der ursprünglich der
Gemeinderatsfraktion zustehende Anteil
aliquot - wenn man zuvor vier Mitglieder
gehabt hat, durch vier und dann an die
jeweilige Person ausbezahlt, aber es gab
auch schon größere Fraktionen, wo einer
sich eigenständig in den Gemeinderat
begeben hat - entsprechend aufgeteilt.
Es hat Differenzen bei der Auslegung
gegeben. Deshalb wird vorgeschlagen,
diese Richtlinien für den Vollzug und die
Verwendung derartiger Fördermittel nun
zu beschließen. Aus der Bezeichnung der
Richtlinie geht hervor, dass diese für die
im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck 2007 und in den folgenden
Jahresvoranschlägen der Landeshauptstadt Innsbruck beschlossenen Förderungen gelten. Die Richtlinien geben die
bisher (insbesondere auch ab der
Konstituierung nach der Gemeinderatswahl 2006) bereits geübte Vollzugspraxis
wieder. Das heißt jetzt noch gar nichts,
denn jede Praxis kann geändert werden,
wenn es diesbezüglich entsprechende
Argumente gibt.
Die Entscheidung, ob überhaupt und in
welcher Höhe Fördermittel ausbezahlt
werden, bleibt dem jährlichen Budgetbeschluss des Gemeinderates, des höchsten
Gremiums in der Stadt Innsbruck,
vorbehalten. Deshalb ist auch keine
Wertsicherungsklausel aufgenommen
worden. Wir werden das dieses Jahr
wieder im Budget-Gemeinderat entweder
beschließen oder nicht beschließen
können oder Änderungen herbeiführen.
Dies ist zweckmäßig, weil sich die
wertmäßige Veränderung der jeweiligen
Budgetlage anpasst, weil sich auch dann
kein Änderungsbedarf der Richtlinien
ergibt und die Höhe der Zahlung ohne ein
langwieriges Verfahren beschlossen wird.
Zweck ist, dass die im Haushaltsplan
veranschlagten Ausgaben, jene Förderungen, zur Erfüllung der den Gemeinderatsparteien zukommenden Aufgaben gewährt
werden. Das betrifft die Mitwirkung an der