Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_05-Mai.pdf

- S.11

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2.

3.

a)

die Wahlwerber der Wählergruppen, denen Gemeinderatsmandate zugewiesen wurden

b)

ein oder mehrere Wahlwerber
einer Wählergruppen, denen Gemeinderatsmandate zugewiesen
wurden - es war richtig, nicht Ersatzgemeinderäte - die im Laufe
der Gemeinderatsperiode aber
nicht mehr unter der Bezeichnung
der betreffenden Wählergruppe
auftreten, sondern sich unter einer
neuen Bezeichnung zusammenschließen bzw. unter neuer Bezeichnung auftreten sofern der
Austritt aus der betreffenden Wählergruppe und das Auftreten unter
neuer Bezeichnung dem Gemeinderat schriftlich mitgeteilt wurde.

Die als "Laufende Transferzahlungen
- Beiträge an die Gemeinderatsparteien" bezeichnete Ausgabe dient den
Gemeinderatsparteien - das habe ich
erklärt - der Stadtgemeinde Innsbruck
zur Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere für die Mitwirkung an der Willensbildung in der Stadtgemeinde
Innsbruck, die politische Bildungsarbeit und die Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Bedeckung des hiefür erforderlichen Personal- und Sachaufwandes.
Der im jeweiligen Jahresvoranschlag
der Landeshauptstadt Innsbruck beschlossene Gesamtbetrag ist auf die
Mandate aufzuteilen. Der so errechnete aliquote Teil ist jeder Gemeinderatspartei multipliziert mit ihrer Mandatsstärke in zwei gleichen Raten,
jeweils im ersten und zweiten Halbjahr spätestens aber bis zum 15.6.
und zum 15.12. eines jeden Jahres
auf ein bekannt zu gebendes Konto
zu überweisen.

4.

Änderungen der Zahlstelle werden
erst für die ab dem Einlangen der Mitteilung fällig werdenden Raten wirksam.

5.

In Wahljahren gebührt der Gesamtbetrag pro Gemeinderatspartei nur anteilsmäßig, also einschließlich bis zu

GR-Sitzung 24.5.2007

dem Monat, in dem die Wahlen zum
Gemeinderat durchgeführt werden.
Ich darf Ihnen versichern, dass der
Magistratsdirektor, aber auch alle Juristen
mit der entsprechenden Nachhaltigkeit
und Tiefe diese Förderungsrichtlinie
vorschlagen und ich bitte diese anzunehmen.
StR Mag. Schwarzl: Wir werden, so wie
wir das auch im Stadtsenat schon getan
haben, diesen Richtlinien die Zustimmung
erteilen. Ich möchte aber ein Anliegen, das
ich damals schon im Jänner, als die
Parteienförderungsrichtlinien das erste
Mal dem Stadtsenat vorgelegen sind und
auch jetzt im Mai, wo die überarbeitete
Fassung vorgelegt wurde, eingebracht
habe, hier zur Kenntnis bringen. Ich
möchte das dann auch in einen Zusatzantrag zu diesen Richtlinien fassen.
Es geht um die Kontrolle bzw. die Verwendung dieser Mittel. Ich möchte gerne,
dass in Punkt 2. dieser Richtlinien ein Satz
angefügt wird, wonach über die widmungsgemäße Mittelverwendung Aufzeichnungen zu führen sind. Das hat
folgenden Hintergrund: Frau Bürgermeisterin, Sie haben zuvor ausgeführt, dass
jeder, der halbwegs klug ist, die Verwendung der Mittel aufzeichnen will.
Ich will niemanden die Klugheit absprechen, aber ich erinnere mich noch gut,
dass vor einigen Jahren die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck z. B. die Verwendung der Verfügungsmittel der amtsführenden Stadtsenatsmitglieder geprüft hat.
Die Kontrollabteilung ist zu dem Schluss
gekommen, dass die Mitglieder des
Stadtsenates angehalten werden, ihre
diesbezüglichen Ausgaben zu belegen.
Daraus ist zu schließen, dass diese
Belegsammlung offenbar auf höchster
Ebene nicht stattgefunden hat.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Sehr
vereinzelt.)
Das hat vereinzelt oder auch nicht
stattgefunden. Insofern denke ich, dass es
zugleich auch ein Schutz für Politikerinnen
und Politiker ist, dass sie die Belege
sammeln müssen, denn sie könnten vom
Rechnungshof geprüft werden. Es könnte
auch eine Überprüfung durch die Kontrollabteilung erfolgen. Nur, wenn keine