Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_05-Mai.pdf
- S.12
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Belege vorhanden sind, was soll dann
kontrolliert werden? Daher erachte ich es
für sinnvoll gleiches Maß an uns selber
anzulegen, wie an diejenigen, die auch
von uns Geld bekommen. Es steht uns gut
an, dass wir auch durch diese Richtlinien
signalisieren, dass es ein Anliegen ist,
dass jede Partei jederzeit die zweckwidmungsgemäße Mittelverwendung nachweisen kann.
Noch etwas: Das Tiroler Parteienförderungsgesetz ist geradezu streng. Die
Tiroler Parteien müssen alljährlich die
Verwendung der Mittel, die sie aus der
Parteienförderung des Landes Tirol durch
einen befugten Wirtschaftsprüfer prüfen
lassen. Diese müssen das Ergebnis dieser
Prüfung bis zum 31.5. des Folgejahres im
Boten für Tirol verlautbaren.
So weit gehe ich gar nicht. Ich möchte nur,
dass prinzipiell die Möglichkeit bzw. der
Hinweis besteht, dass wir die gleichen
Maßstäbe wie z. B. bei Subventionswerbern anwenden. Wir verlangen auch von
jedem, wenn dieser eine noch so kleine
Subvention von der Stadt Innsbruck
bekommt, dass er laut Subventionsordnung jederzeit in der gewünschten Form
die Verwendung der Fördermittel nachweisen kann.
In diesen Richtlinien zu signalisieren, dass
wir das auch wollen, unabhängig davon,
ob das schon passiert oder nicht - das
kann ich jetzt nicht für alle beurteilen finde ich nur richtig, wichtig und gut.
Darum bringe ich im Namen des gesamten Klubs auch jetzt wieder so einen
Abänderungsantrag ein. Ich bin damit im
Stadtsenat leider schon untergegangen,
aber vielleicht stimmen jetzt ein paar
diesem Zusatzantrag zu.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Unter Punkt 2. der Richtlinien für die
Parteienförderung der Stadt Innsbruck
wird folgender Satz eingefügt:
Über die widmungsgemäße Mittelverwendung sind Aufzeichnungen zu führen.
Mag. Schwarzl, Mag. Schindl-Helldrich,
Mag. Pitscheider, Dr. Krammer-Stark,
Maier, Teyml, Hof und Mag. Fritz, alle e. h.
GR Grünbacher: Es ist dieser Entwurf
gegenüber dem ersten ein großer
GR-Sitzung 24.5.2007
Fortschritt. Es ist eines schon zu sagen,
dass auch dieses Hilfskonstrukt nicht
darüber hinweg täuschen kann, dass wir
hinsichtlich des neuen Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck einige
Sachen nachzuholen haben.
Hier geht es vor allem darum, die Krücke
der Gemeinderatspartei in einen klaren
Klubstatus zu gießen, mit dem wir uns alle
wesentlich leichter tun, diese Geschichte
zu machen. Ich hoffe, dass wir mittel- oder
relativ kurzfristig - innerhalb von einem
oder eineinhalb Jahren - das machen
werden. Wir haben in der Erarbeitung
dieser Geschichte gesehen, wie leicht wir
uns täten, wenn wir diesen Klubstatus wie
in anderen Stadtrechten hätten. So
müssen wir uns über Gemeinderatsparteien, der Innsbrucker Wahlordnung (IWO)
bis hin zu einer Eigendefinition "hinüberhanteln".
StR Mag. Schwarzl hinsichtlich der
Nachweise ist es immer leicht zu sagen,
dass wir alles transparent wollen. Nur,
muss man zwei Sachen trennen. Zum
einen die Parteienförderung und zum
anderen die Klubfinanzierung. Die
Klubfinanzierung ist bis zum Bund hinauf
dieser Kontrolle nicht ausgesetzt. Das hat
auch gute Gründe gegeben, warum man
das nicht gemacht hat.
Die Parteienfinanzierung ist selbstverständlich, auch die Wahlkampfkostenrückerstattung, so es in der Stadt Innsbruck
eine geben würde. Jede Partei hat
Aufwendungen, den Wahlkampf zu
bestreiten, daher muss man das nachweisen.
Ich würde mir wünschen, dass wir
mittelfristig mit der Novelle des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
eine klare Strukturierung ähnlich dem
Landesgesetz zur Parteienfinanzierung
haben, nämlich eine wirklich klar strukturierte Förderung in Klubfinanzierung und
Wahlkampfkostenrückerstattung. Damit ist
das ganz klar. Das muss dann nicht mehr
sein, was aber wünschenswert wäre. Eine
klare Geschichte sollte es sein, was ist der
Klub und was ist die Wahlkampfkostenrückerstattung. Das ist eine klare Sache,
die in allen Bundesländern und in sehr
vielen Landeshauptstädten so passiert.
Diesbezüglich wünsche ich mir etwas.