Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_05-Mai.pdf

- S.17

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- 347 -

Mandatar wurde ausgeschlossen und die
restlichen drei Mandatare hat die Partei
ausgeschlossen. Demnach wäre eigentlich
niemand mehr vorhanden gewesen, der
diese Fraktionsmittel bekommen hätte.
Wenn man dieses Beispiel ansieht, dann
merkt man, dass die Zuordnung der
Fraktionsmittel nur an die Liste sehr
problematisch ist. Gerade in den Jahren
von 1994 bis 2000 war es so, dass die
Freiheitliche Partei (FPÖ) nicht mehr
existiert hat. Es hätte damals niemand
mehr Fraktionsmittel bekommen. An
diesem Beispiel sieht man deutlich, dass
es so nicht sein kann.
Natürlich ist es richtig, was GR Nordholm
ausgeführt hat. Es ist ziemlich unerheblich, wer am dritten, vierten und fünften
Platz angesiedelt ist, denn man wählt eine
Liste, den Spitzenkandidaten oder den
Namen der Liste in erster Linie. Das ist
daher nicht so entscheidend.
Trotzdem gilt das freie Mandat. Im Prinzip
glaube ich, dass es konsequent und richtig
ist, wenn man davon ausgeht, dass das
der gewählte freie Mandatar sein soll.
Wenn dieser sich abspaltet, kann er
dieses Recht auch mitnehmen. Wenn
heute eine kandidierende Liste unter
Umständen Darlehen aufnimmt und auf
diese Weise eigentlich jemand zu einem
Mandat kommt, wohingegen der Listenführer, der die Haftungserklärung unterschrieben hat, dann die finanziellen Lasten
zu tragen hat, ist auch nicht sehr fair.
Vielleicht wird man in Zukunft so weit
gehen müssen, dass man von jedem, der
kandidiert eine Bankgarantie verlangt, um
eine entsprechende finanzielle Absicherung vorzunehmen. Das ist leider so.
Aber, unbeschadet dessen bin ich der
Auffassung, dass jetzt die vorgeschlagene
Regelung doch erstens die seit vielen
Jahren praktizierte ist. Im Hinblick darauf,
dass ein konkreter Fall bereits bei uns im
Gemeinderat war, dass sich eine Liste
doch zur Gänze auflöst und nicht mehr
existiert, soll doch das freie Mandat die
grundlegende Norm sein, an der man sich
orientiert.
Hinsichtlich des Zusatzantrages von StR
Mag. Schwarzl darf ich sagen, dass es
natürlich für jede Fraktion selbstverständlich ist, dass sie Aufzeichnungen führt. Es
GR-Sitzung 24.5.2007

ist bei uns auch so, dass jeder Beiträge
leistet, die nicht unerheblich sind und ich
möchte auch wissen, wie diese verwendet
werden. Das ist eigentlich schon zum
Schutze desjenigen, der die Kassaführung
macht und zum Nachweis gegenüber allen
Mitglieder in der Fraktion, dass dieser das
tut. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Andererseits muss man sagen, wenn es
natürlich die Kontrollmöglichkeit nicht gibt
und nur die Verpflichtung besteht,
Aufzeichnungen zu führen, dann ist das
auch wieder eine halbe Geschichte. Der
Magistratsdirektor hat gemeint, dass er
das den politischen Parteien nicht
vorschlagen und vorgeben wollte. Ich
glaube, dass das selbstverständlich ist. Ich
hätte persönlich auch keinen Einwand,
wenn man das aufnimmt, aber im Prinzip
geschieht das in der Praxis uneingeschränkt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
übernimmt den Vorsitz von Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
kann meine Wortmeldung sehr kurz
halten, weil ich nicht die Sache, die sich
bei der "Freien Liste - Rudi Federspiel"
ereignet hat, besonders kommentieren
will. Es ist auf beiden Seiten das Entsprechende bemerkt und angeführt worden.
Das wird sich dann auch in der nahen
Zukunft entsprechend regeln.
Zum Zusatzantrag von StR Mag. Schwarzl
möchte ich schon sagen, dass wir uns als
"Für Innsbruck" relativ einfach tun, weil wir
ein Verein sind und nach den Vereinsvorschriften ohnehin Aufzeichnungen zu
führen haben. Es gelten ohnehin Regelungen. Für uns ist das selbstverständlich
und wir machen das seit Jahren. Es wäre
für uns nicht vorstellbar, das nicht zu tun.
Deshalb denke ich, dass ich fast eher ein
bisschen negativ berührt bin, wenn man
annimmt, solche Aufzeichnungen würden
in der einen oder anderen Gruppierung
vielleicht noch nicht geführt. Wenn das bei
den Innsbrucker Grünen so ist und man
das jetzt niederschreiben muss, dann
kann mir das nur sehr Recht sein.