Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 04-April.pdf
- S.101
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ein zwei Unternehmer mit ihrem privaten Vermögen gehaftet. So etwas
würde ich mir bei anderen öffentlichen Betrieben, die in Konkurs gehen,
auch wünschen. Ich möchte wissen, ob die Verantwortlichen anderer Unternehmen, auch mit ihrem privaten Vermögen bezahlt haben.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ein Punkt hat mich überrascht. Es sind heute in der Sitzung des Gemeinderates drei Berichte der
Kontrollabteilung zur Diskussion gestanden. Wenn man diese aufmerksam
liest, muss man sagen, dass in diesen Berichten der Kontrollabteilung substanziell keine Mängel, die Maßnahmen erfordern würden, enthalten sind.
Im Vergleich dazu muss ich als für die Beteiligungen Verantwortlicher Folgendes sagen: Am vergangenen Samstag habe ich mit Verwunderung in einer Zeitung gelesen, dass die Mitarbeiter der Kontrollabteilung die Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH
(ISpA) im Abseits stehen sehen. Unter den zwölf Punkten, die von der
Kontrollabteilung betreffend Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und
Verwertungs GesmbH (ISpA) zu Recht bemängelt wurden, gibt es keinen
einzigen Punkt, der einen Missbrauch oder ein derartiges Substrat darstellen würde, dass es Anlass zur Besorgnis geben würde.
Wir müssen im Gemeinderat stärker dokumentieren, dass unsere drei städtischen Beteiligungen Congress Innsbruck GesmbH, Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA) und Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI), bei
denen die Stadt Innsbruck mit jeweils mindestens 40 % beteiligt ist, hervorragende Arbeit leisten. Es sollte am Schluss dieser Debatte über die Berichte der Kontrollabteilung bemerkt werden, dass man diese Tatsache als Gemeinderat entsprechend zur Kenntnis nimmt und in den Grundsätzen würdigt. Es ist wichtig, dass es eine Kontrollabteilung gibt, die formelle Fehler
aufzeigt.
Bei der Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA) steht zum Beispiel als Mängelpunkt, dass die Bestellung des Geschäftsführers nicht in der Wiener Zeitung kundgemacht wurde, was gesetzlich zwingend vorgesehen ist. Dies ist ein Mangel, der aufzuzeigen ist.
GR-Sitzung 24.4.2003