Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_05-Mai.pdf

- S.34

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- 364 -

GR Grünbacher: Zur tatsächlichen
Berichtigung! Es wird dies hier so dargestellt, als wenn wir Teile des Gemeinderates von der Diskussion rund um die
Novellierung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975
ausnehmen würden. Dem ist nicht so. Ich
möchte nur feststellen, dass das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 natürlich im Stadtsenat, im
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss und im Gemeinderat
beschlossen wird.
(StR Mag. Schwarzl: Es geht ja gar nicht
um diese Änderung, das ist ja ungeheuerlich.)
Du tust so, als ob du nie dabei gewesen
wärst. Ihr seid nicht die Schuld, dass die
Sonne auf- und untergeht.
(StR Mag. Schwarzl: Es kann euch
passieren, dass euch Landeshauptmann
DDr. van Staa das vom Land Tirol aufs
Auge drückt.)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das
war eine Wortmeldung zur tatsächlichen
Berichtigung, die fast entbehrlich war, weil
natürlich die Fakten unseres Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 die
Abwicklung einer künftigen Novelle so
vorgeben.
GR Mag. Yildirim: Ich kenne die handelnden Personen im Stadtteil Arzl, die das
Ganze initiiert haben, nicht. Ich will mir
auch nicht anmaßen, zu sagen, welche
Parteien diese Leute wählen oder nicht.
Das ist für mich auch weniger das
Problem.
Ich finde es äußerst fragwürdig, dass wir
alle von Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung und von Basisdemokratie sprechen.
Ich frage mich, wo hier die Legitimation
einer Gruppe von Personen ist, zu sagen,
dass sie Arzl-Dorf und Arzl-West von NeuArzl getrennt haben wollen. Wo ist dafür
die Legitimation zu sagen, dass ohne das
Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger,
die in dieser Katastralgemeinde - wir
haben neun Katastralgemeinden - leben,
das entschieden wird. Wieso kann eine
Gruppe von Menschen sagen, dass sie
das entscheidet. Diese Gruppe einigt sich
vielleicht mit der Mehrheit im Stadtsenat
oder im Gemeinderat und holt sich hier die
GR-Sitzung 24.5.2007

Zustimmung. Daraufhin werden die
Grenzen gezogen. Das ist für mich eine
ganz grundsätzliche Frage, die ich gerne
erörtert hätte.
Ich denke aber auch weiter. Wir haben
erst kürzlich hier in diesem Saal Vertreterinnen und Vertreter des Vereins "Innsbrucker Innenstadt - rund um die Annasäule"
und teilweise des Vereins "Interessengemeinschaft Altstadt Innsbruck" gehabt.
Jetzt spielen wir das Spiel einmal weiter.
Es sind hier diese neun Katastralgemeinden aufgezählt und wir behandeln diese
alle gleich, dann können im nächsten
Monat drei Vertreterinnen oder Vertreter
der Altstadt kommen und sagen, dass sie
einen Stadtteilausschuss Altstadt einrichten möchten.
Es steht in der Geschäftsordnung im
Sinne der Gleichheit, dass 20 Mitglieder in
diesem Ausschuss vorhanden sind.
10 Mitglieder werden im Stadtteil gewählt
und 10 Mitglieder werden aus den
Fraktionen des Gemeinderates gewählt
und die Frau Bürgermeisterin ist die
Vorsitzende. Im Übrigen würde ich mir
wünschen, dass die Frau Bürgermeisterin
in der Geschäftsordnung erwähnt wird,
weil dort der Herr Bürgermeister vermerkt
ist. Man geht daher davon aus, dass nicht
noch einmal eine Frau gewählt wird, so
kommt es mir bald vor.
(Bgm. Zach: Danke, das werden wir gleich
ändern lassen.)
Es geht darum, dass wir das Spiel
durchspielen sollten. Im Sinne der
Gleichbehandlung und im Sinne der
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
spielen wir es durch, wo der Handlungsspielraum des freien Mandates liegt. Wir
können es gar nicht mehr beeinflussen,
wenn wir nicht vorher das Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975
entsprechend regeln und reformieren.
Wir müssen es zulassen, wenn aus dem
Stadtteil St. Nikolaus Leute kommen. Wir
verabschieden uns von den neun Katastralgemeinden, die im Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975
verankert sind. Wie wollen Sie das
tatsächlich realisieren? Gegenüber jeder
Gruppe, die jetzt kommt und darum
ansucht, werden sie einen Argumentationsnotstand haben, zu sagen, wie sie das