Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf
- S.39
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Verbücherung dieses Rechtsgeschäftes und zuletzt als dritte Rate
binnen vierzehn Tagen nach vollständiger Räumung des Objektes
Weiherburggase 41 durch die
Verkäufer.
b)
sichtsbehördlichen Genehmigung
durch das Land Tirol.
Dieses Rechtsgeschäft gemäß
Ziff. 3 a und b gilt daher unter der
Bedingung der rechtskräftigen
Umwidmung. Sollte diese Umwidmung nicht längstens binnen
einer Frist von zwei Jahren ab allseitiger Vertragsunterfertigung
rechtskräftig abgeschlossen sein,
ist anstelle der Naturalgegenleistung (lit. 3 a) und Grundkauf
(lit. 3 b), auch an Werner Wild ein
Kaufpreis, welcher in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird,
wertgesichert zu leisten. Auf Verlangen von Werner Wild ist die
vorgenannte Frist um längstens
ein weiteres Jahr zu verlängern.
Hermann Wild erhält von der
Stadtgemeinde Innsbruck einen
Betrag, der in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, als
einmalige Abschlagszahlung für
alle von ihm auf der Liegenschaft
bzw. dem Gebäude Weiherburggasse 41 geleisteten Investitionen,
womit alle seine Leistungen abgegolten sind.
Gleichzeitig erteilt Hermann Wild
als Belastungs- und Veräußerungsverbotsberechtigter seine
ausdrückliche Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft und willigt in
die Einverleibung der Löschung
des zu C-LN 3 in EZ 136, Grundbuch 81111 Hötting, einverleibten
Belastungs- und Veräußerungsverbotes ein.
3. a)
b)
c)
Als Gegenleistung für seinen
Drittelanteil an der Liegenschaft
EZ 136, Grundbuch 81111 Hötting, erhält Werner Wild anstelle
eines Bargeldbetrages das städtische Grundstück 693/2, Grundbuch Mühlau, im Ausmaß von
2.759 m2.
Weiters kauft Werner Wild das
städtische Grundstück 693/3,
Grundbuch Mühlau, im Ausmaß
von 3.209 m2 zu einem Kaufpreis
pro Quadratmeter, welcher in der
nicht öffentlichen Sitzung referiert
wird, fällig bei Rechtskraft der
Umwidmung gemäß lit. c.
Eine Teilfläche von zirka 1.350 m2
des Grundstückes 693/2, Grundbuch Mühlau, soll in Bauland umgewidmet werden zur Errichtung
eines Einfamilienwohnhauses mit
Büro- und Seminarraum mit einer
Gesamtnutzfläche von zirka
400 m2; diese Flächenwidmungsplanänderung bedarf der auf-
GR-Sitzung 18.10.2007
d)
Auf dem Freilandteil des Grundstückes 693/2, Grundbuch Mühlau, und auf dem Grundstück
693/3, Grundbuch Mühlau, wird
die Dienstbarkeit des Bauverbotes
zugunsten der Stadtgemeinde
Innsbruck auf die Dauer von zehn
Jahren ab Datum dieses Gemeinderatsbeschlusses eingeräumt.
4.
Sämtliche Miteigentümer Wild sind
einvernehmlich übereingekommen,
dass auf einen allfälligen Wertausgleich zwischen Geld- und Sachleistungen der Stadtgemeinde Innsbruck
unter den einzelnen Miteigentümern
unwiderruflich verzichtet wird.
5.
Die Übergabe und Übernahme der
vorerwähnten Liegenschaften erfolgen in den bestehenden Rechten und
Lasten, jedoch haften die Übergeber
für die Freiheit von Geldlasten und
von Bestandrechten. Robert und Roland Wild stimmen auch als wechselseitig Vorkaufsberechtigte diesem
Rechtsgeschäft ausdrücklich zu. Die
Druckleitung auf den Grundstücken
693/2 und 693/3, Grundbuch Mühlau,
der Naturstrom Mühlau GmbH, wird
vom Erwerber Werner Wild zustimmend zur Kenntnis genommen.
6.
Die Vertragserrichtung und Verbücherung dieses Kauf- und Tauschvertrages übernimmt die Stadtgemeinde