Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf
- S.40
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Innsbruck, vertreten durch die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG). Die Kosten der Vertragsbeglaubigung sowie die Grunderwerbssteuer und Grundbucheintragungsgebühr übernimmt jeder Vertragsteil
selbst, ebenso die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und
Vertretung.
7.
Für die Finanzierung des Grundstücksgeschäftes, wird ein Nachtragskredit einschließlich Nebengebühren (Grunderwerbssteuer und
Grundbucheintragungsgebühr) aus
der Vp. 5/846000-001200 (Grundstücke ohne Zuordnung zu bestimmten Vorhaben) genehmigt.
Bei diesem Rechtsgeschäft handelt es
sich um große Summen. Es ist ganz
wichtig, dass man sich damit eingehend
beschäftigt hat, vor allem aber der damit
betraute Verhandler Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer. Er war nicht der Erste,
da auch ich mich der Sache angenommen
habe. Ich war unglaublich froh, dass ein
Jurist, mit dem ich früher noch auf anderer
Ebene zusammengearbeitet habe, sich
dieser Sache angenommen und dieses
Geschäft zu einem Abschluss gebracht
hat.
damals gemeint, dass noch das Eine oder
Andere zu machen wäre.
Es schlägt dem Fass den Boden aus jetzt werde ich etwas humoristisch polemisch -, wenn gerade die Opposition sagt,
dass man diesbezüglich erst alles so spät
erfragt. Im Jahr 2004 wurde in irgendeinem Medium bzw. über das Radio über
die "Hungerburgbahn-Neu" gesprochen
und wo sich jemand von der Familie, die
am besagten Grundstück wohnt, gemeldet
hat. Ich möchte den Namen jetzt nicht
nennen, aber alle wissen, wer damit
gemeint ist. Diese Person hat GR
Mag. Fritz, Klubobmann der Innsbrucker
Grünen sowie allen Gemeinderäten der
Innsbrucker Grünen einen Brief geschrieben in dem Folgendes gestanden ist:
"Anbei ein Vertrag der Stadt Innsbruck mit
den jeweiligen Besitzern der Bauparzelle 92. Dieser regelt, dass dem Haus
jederzeit eine freie Sicht auf die Stadt
ermöglich wird und laut bisherigen
Informationen ist dies mit dem Neubau
der Hungerburgbahn nicht mehr gegeben.
Wir bitten Sie, diesen Vertrag bei Ihren
weiteren Vorkehrungen …
und das ist das magische Wort, vor dem
ich mich so scheue,
… zu respektieren und einzuhalten.
Ich komme gleich zur Sache: Der Kauf
dieses Grundstückes ist unter dem
Gesichtspunkt zu betrachten, dass wir zur
"Hungerburgbahn-Neu" und Nordkettenbahn zugestimmt - aber nicht alle - haben.
Hier war Vieles zu berücksichtigen. Ich
erinnere mich noch an das Grundstücksgeschäft, welches sehr kritisch beobachtetet wurde, aber dazu geführt hat, dass wir
jetzt im Dezember mit der "Hungerburgbahn-Neu" beginnen können. Die Alternative bei der Hungerburgbahn wäre keine
Bahn gewesen; nicht unter meiner
Führung. Dies noch einmal zur Erinnerung!
Ich darf daran erinnern, dass man mir von
diesem Brief nichts gesagt hat, was aber
nichts macht. In der Zwischenzeit wurde
lange verhandelt. Ich bin auch nicht
beleidigt, dass mich GR Mag. Fritz nicht
sofort von diesem Brief informiert hat.
Wahrscheinlich ist es im zuständigen Amt
nicht überlesen worden, dass in diesem
Dienstbarkeitsvertrag gewisse Redewendungen enthalten sind, die man zum
Anlass nehmen könnte, um etwas zu
verhindern, zu verzögern oder dass etwas
abzugelten ist. Das ist ein normaler
Vorgang, dass etwas abzugelten ist.
Man kann jetzt zu Recht sagen, warum
man erst jetzt dahinter kommt, dass es
hier Dienstbarkeiten gibt. Ich bin schon
relativ lange damit beschäftigt und weiß
noch wie Alt-Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski den Dienstbarkeitsvertrag hinsichtlich der "Hungerburgbahn-Neu" und
Nordkettenbahn ausverhandelt hat. Er hat
Dieser Dienstbarkeitsvertrag wurde vor
fünfzig Jahren abgeschlossen. Vor fünfzig
Jahren war es Alt-Bgm. DDr. Alois Lugger,
der diesen Vertrag abgeschlossen hat. AltBgm. DDr. Alois Lugger hat diesen
Dienstbarkeitsvertrag nicht alleine,
sondern es haben auch Alt-Bgm. Hans
Flöckinger (SPÖ) und Otto Gamper (FPÖ)
GR-Sitzung 18.10.2007