Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.48

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würde. Jeder private Unternehmer, der
links und rechts davon Liegenschaften hat,
würde sich dieses Grundstück dazwischen
sichern, damit er für das gesamte Planungsgebiet eine gewisse Rechtssicherheit bei künftigen Plänen hat.
Das mag jetzt nicht unsere und auch nicht
die nächste Generation betreffen, aber
vielleicht sagt man in zwanzig Jahren,
dass wir nicht so blöd waren, weil wir
dieses Grundstück gekauft haben; noch
dazu in Anbetracht dieser neuen Situation,
dass dort sogar eine Station mit direkter
Anbindung ins Zentrum besteht.
Wenn heute ein Unternehmer sagen
würde, er besitzt links und rechts eines
solchen Grundstückes große Flächen und
hat die Möglichkeit, das mittlere Grundstück zu kaufen, dann würde er dieses
Grundstück auch zu einem Preis erwerben, der vielleicht über dem marktüblichen
Preis liegt. Eine gewisse Liebhaberei
gehört dazu und auch eine gewisse
Sicherheit verschafft diese Grundparzelle.
Ganz gleich wie die rechtliche Situation
wäre, wenn man nur dieses Grundstück
kaufen hätte können, wäre es richtig
gewesen, dieses Grundstück zu kaufen.
Jetzt komme ich zur Bewertung dieses
Grundstückes: Es gibt hier ein Schätzgutachten, welches ich mir genau angesehen
habe. Hätte man bei dem Schätzgutachten
einen anderen Gutachter oder einen
dritten Gutachter genommen, würde man
wahrscheinlich immer auf unterschiedliche
Ergebnisse kommen. Wenn jemand das
Grundstück kaufen will, wird er auf einen
niederen Wert und der Verkäufer des
Grundstückes auf einen höheren Wert
kommen, da dieser die Liebhaberei usw.
besonders ins Treffen führen wird.
Ich habe mir im Zuge einer Besichtigung
der Mittelstation der "HungerburgbahnNeu" beim Alpenzoo Innsbruck - Tirol
dieses Grundstück genau angesehen.
Dabei habe ich mir gedacht, dass ich das
Haus nicht haben möchte, wenn daneben
dieses Bauwerk mit der Beeinträchtigung
der Trasse steht, in einem gewissen
Minutentakt die Bahn vorbeirattert und
Hunderte Besucherinnen bzw. Besucher
ausspuckt, die unterhalb meines Hauses
dann immer vorbeilaufen. Mit der Idylle,
welche die Eigentümer bisher dort gehabt
GR-Sitzung 18.10.2007

haben, ist das nicht mehr vergleichbar. So
gesehen ist es auch ein legitimes Recht
des Verkäufers, dass er letzten Endes für
diese Liegenschaft etwas bekommen will.
Nun stellt sich die Frage, wie man das
Ganze bewertet. Bewertet man nur das
Haus, geht man nur von den 300 m2
Nutzfläche aus oder bewertet man die
ebene Fläche bzw. diese 25 % und
zusätzlich noch verbaubare Nutzfläche?
Würde man in einer vergleichbaren Lage
etwas kaufen, käme man sicher auf einen
höheren Wert als das derzeit vorliegende
Schätzgutachten.
Ich gebe GR Mag. Fritz Recht, dass die
Stadt Innsbruck nicht sagen sollte, was
wäre, wenn sie in zwanzig Jahren dort
etwas errichten würde. Was der Gemeinderat in drei oder vier Legislaturperioden
dort oben beschließ bzw. ob er dieses
Grundstück in ein größeres Bauland
umwidmet oder nicht, ist Sache des
Gemeinderates.
Insgesamt ist aber dieses Areal, vor allem
hinsichtlich der Nähe des Alpenzoo
Innsbruck - Tirol und der Hotelfachschule
Villa Blanka, ein sehr wertvolles Gebiet.
Dies auch aufgrund der Veränderung der
Sophienruhe; auch wenn die Innsbrucker
Grünen nicht dafür waren. Letzten Endes
wächst dort alles immer näher zusammen
und daher bekommt dieses Grundstück
eine andere Bedeutung als vor fünf oder
sechs Jahren.
Ich komme nun auf den letzten Punkt zu
sprechen, und zwar auf das angekündigte
Prozessrisiko und den Ausgang eines
möglichen Verfahrens. Wenn laut diesem
Dienstbarkeitsvertrag Bäume nicht die
Aussicht verstellen dürfen, so ist natürlich
ein Bauwerk als solches sicher etwas
massiver, da es etwas Bleibendes ist. Ein
Bauwerk kann man zwar auch abreißen
und einen Baum kann man fällen. Ein
Bauwerk in dieser Dimension ist aber
sicherlich stärker einzuschätzen als
Bäume, die man natürlich stutzen kann,
inklusive jener Bäume auf dieser Liegenschaft, die sehr groß sind und dem
Besitzer derzeit die Sicht wegnehmen.
Wie das bei einem Prozess ausgeht, weiß
niemand. Man sollte aber nicht, wenn man
insgesamt ein Projekt in zweistelliger
Millionenhöhe für die "Hungerburgbahn-