Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.60

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2007_08-Oktober.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2007
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 667 -

19.

IV 14644/2007
IISG 11/2007

1113/4 und 1116/1, alle KG Wilten.

Stadtgemeinde Innsbruck und
BundesimmobiliengesmbH
(BIG), Tausch des städtischen
Grundstückes 912/13, vorgetragen in EZ 254, Grundbuch 81102
Amras (Rossaugasse 7, ehemalige Polizeihundestation), im
Ausmaß von 581 m2 mit Teilflächen aus Grundstück 1187, vorgetragen in EZ 708, Grundbuch
81113 Innsbruck (Straßengrund
entlang der Blasius-HueberStraße), im Ausmaß von zirka
321 m2 und mit Teilflächen aus
Grundstücken 1116/3, 1113/7,
1113/4 und 1116/1, alle KG Wilten (Straßengrund bei der Liegenschaft Innrain 80/82), im
Ausmaß von zirka 750 m2 sowie
Einräumung der Dienstbarkeit
des öffentlichen Geh- und Radweges auf Teilflächen zwischen
Innpromenade (Franz-Gschnitzer-Promenade) und Innrain im
Bereich der Liegenschaften Innrain 50/52 bzw. 80/82

3.

Die Übergabe der obgenannten
Tauschflächen erfolgt mit Monatsersten nach beiderseitiger beglaubigter
Vertragsunterfertigung. Gleichzeitig
endet der Mietvertrag vom 9.12.1985,
Zl. IV 8879/1985/Dr. Fr., hinsichtlich
der ehemaligen Polizeihundestation.

4.

Für das obgenannte Tauschgeschäft
wird Wertgleichheit vereinbart, sodass
kein Vertragsteil dem anderen eine
Ausgleichszahlung zu leisten hat.

5.

Gleichzeitig räumt die BundesimmobiliengesmbH (BIG) der Stadtgemeinde
Innsbruck die Dienstbarkeiten des
öffentlichen Geh- und Radweges immerwährend und unentgeltlich auf
den in den vorliegenden Dienstbarkeitsplänen dargestellten Teilflächen
zwischen Innpromenade (FranzGschnitzer-Promenade) und Innrain
im Bereich der Liegenschaften Innrain
50/52 und Innrain 80/82 ein.

6.

Die Vermessung und Teilungsplanerstellung übernimmt die Stadtgemeinde Innsbruck, ebenso wie die Kosten
der grundbücherlichen Durchführung
des Tauschvertrages sowie der
Dienstbarkeitsverträge.

7.

Die Kosten der Vertragsbeglaubigung
sowie die Grunderwerbssteuer und
Grundbucheintragungsgebühr übernimmt jedoch jeder Vertragsteil
selbst.

8.

Die Stadtgemeinde Innsbruck behält
sich hinsichtlich des Grundstückes
912/13, vorgetragen in EZ 254,
Grundbuch 81102 Amras (Rossaugasse 7, ehemalige Polizeihundestation) das Vorkaufsrecht vor.

9.

Die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) wird zur näheren Vertragsregelung beauftragt und bevollmächtigt.

Bgm.in Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 17.10.2007:
1.

2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übergibt ihr Grundstück 912/13, vorgetragen in EZ 254, Grundbuch 81102 Amras (Rossaugasse 7, ehemalige Polizeihundestation), im Ausmaß von
581 m2 (629 m2 gemäß Lageplan der
Mag.-Abt. I/GIS, vom 17.4.2007, VZl.
Nr. 8/2007) wie alles liegt und steht
im Tauschwege an die BundesimmobiliengesmbH (BIG).
Im Gegenzug erhält die Stadtgemeinde Innsbruck die in den vorliegenden
Lageplänen ausgewiesenen Teilflächen
2

a) von zirka 321 m aus Grundstück
1187, vorgetragen in EZ 708,
Grundbuch 81113 Innsbruck
(Straßengrund entlang der Blasius-Hueber-Straße) und
b) von zirka 750 m2 aus den
Grundstücken 1116/3, 1113/7,

GR-Sitzung 18.10.2007

Das ist ein sehr kompliziertes Geschäft
und erledigt ein paar Dinge zugleich, wie
zum Beispiel den von GR Dr. Patek
geforderten Radweg usw., die ich seit
vielen Jahre im Kopf habe. Bei diesem
Geschäft hat es im Übrigen auch nicht