Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 04-April.pdf

- S.117

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- 671 -

4. Die oben genannten Bestimmungen sollen selbstverständlich auch als
Selbstbindung der Stadt Innsbruck bzw. ihrer Gesellschaften - wie der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) - verstanden werden.
Mag. Schwarzl, Mag. Fritz, beide e. h."
Es war damals kein Antrag des Gemeinderates, sondern ein Antrag des
Stadtsenates. Deshalb stelle ich keinen Antrag auf Abänderung, sondern es
soll der Stadtsenat ersucht werden, diesen zu ändern.
Am 8.1.1995 hatte der Stadtsenat der Landeshauptstadt Innsbruck Folgendes beschlossen:
"Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird gemäß beiliegendem Bericht der Mag.-Abt. III, Planung und Baurecht, vom 25.10.1995 beauftragt, im Rahmen der zivilrechtlichen Vereinbarungen im Hinblick auf projektierte Wohnbauvorhaben die Verpflichtung zur Verwendung von Erdgas als Heizmittel vertraglich zu sichern
und die Mag.-Abt. III, Planung und Baurecht, wird beauftragt, dem Bauund Projekt-Ausschuss aus Anlass entsprechender Vorschläge für Flächenwidmungen und Neuerlassung von Bebauungsplänen die vertragliche
Absicherung der Verwendung von Erdgas als Heizmittel vorzuschlagen."
Dem ist damals ein Schreiben des Vorstandsvorsitzenden
Dr. Wallnöfer zu Grunde gelegen, der das unter der Begründung initiiert
hat, dass dies im Interesse des stadtadäquaten Umweltschutzes sei, aber
auch zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen der Gesellschaft schon bei
der Projektierung von Großbauvorhaben hintan gehalten werden sollte.
Es war nicht so einfach, diesen Beschluss zu finden. Ich habe
erkannt, dass bei bestimmten größeren Bauvorhaben immer wieder auf das
Bezug genommen wurde. Es wurde im Bau- und Projekt-Ausschuss sowie
im Stadtsenat noch unter GR Ing. Krulis, damals Stadtrat, die Meinung vertreten, dass nicht nur Erdgas verwendet werden kann. Das Letzte, was ich
gefunden habe, war ein Auftrag an ein Amt, eine Stellungnahme dazu abzugeben, die ich allerdings nicht mehr finden konnte. Deshalb wäre es
sinnvoll, diese Bestimmung prinzipiell anzugehen, damit Klarheit herrscht.
Im Sinne des Umweltschutzes geht es nicht nur darum, dass
eine Heizung möglichst niedrige Emissionen ausstößt, sondern nachhaltiger

GR-Sitzung 24.4.2003