Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.78

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wir nicht, um Autofahrern und Autofahrerinnen auf der Nase herum zu tanzen oder
sie zu verärgern. Vergleichen wir nur zwei
Dinge: Den Platzbedarf in Quadratmeter
öffentlichen Raum, den 60 Leute in einem
gut besetzten Bus haben, dividieren das
durch die durchschnittliche Besetzung
eines Autos im Kurzstreckenverkehr,
nämlich 1,4 und rechnen dann um, wie viel
Platz die gleichen 60 Personen in der
Stadt in der Morgenspitze benötigen, dann
wissen wir, warum wir dem Bus oder der
Straßenbahn die Vorfahrt geben. Das tun
wir auch deshalb, damit wir mehr Leute für
eine Fahrweise gewinnen, die von der
öffentlichen Hand unterstützt wird. Je
mehr Fahrgäste wir haben, desto effizienter ist das System und desto weniger
kostet es von der öffentlichen Hand an
Zuschuss pro Fahrgast.
Man sollte noch einen zweiten Zahlenvergleich immer wieder bedenken. Ein gut
ausgelasteter Bus hat ungefähr einen
Verbrauch pro Person von einem Liter auf
100 Kilometer. Das Ein-Liter-Auto gibt es
schon lange. Das ist ein schlichter Bus der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB), der in der
Morgenspitze voll besetzt ist. Das ist ein
Ein-Liter-Auto.
Wenn die gleichen 60 Leute mit dem Auto
fahren, dann kannst sogar du dir ausrechen, GR Mag. Kogler, wie viel CO2
zusätzlich als klimaschädliches Gas in die
Luft geblasen wird. Das sind die handfesten Gründe, die hinter der Entscheidung
stehen, von der StR Dipl.-HTL-Ing. Peer
gerade gesprochen hat und wo, glaube
ich, eine große Mehrheit des Gemeinderates dahinter steht, dass das so bleibt.
Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales
Innsbruck; 2 Stimmen):
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2007, Vp. 5/875000775100, Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Kap. Transferzahlung - Ampelsteuerung, in der Höhe
von € 135.000,--, wird gemäß Beilage
genehmigt.

22.

Verpflichtungsermächtigungen
laut Punkt 7. der Ausführungsbestimmungen

22.1

III 5376/2007
Gemeindestraßen, MariaTheresien-Straße, Umbau

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es sind
hier Planungsaufträge zu vergeben, die im
nächsten Jahr zu bedecken sind, deshalb
ist diese Verpflichtungsermächtigung
notwendig.
Beschluss (einstimmig):
Die Verpflichtungsermächtigung laut
Punkt 7. der Ausführungsbestimmungen,
Vp. 5/612000-002974, Gemeindestraßen,
Maria-Theresien-Straße, Umbau, wird
gemäß Beilage genehmigt.

22.3

III 14277/2007
Feuerwehrfahrzeug, Rüstfahrzeug, Freiwillige Feuerwehr Amras

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es ist
vorgesehen, dass ein entsprechendes
Fahrzeug bestellt wird. Die Lieferzeit wird
dementsprechend sein. Deshalb ist in
diesem Jahr, wenn die Bedeckung 2008
erfolgt, schon der Auftrag zu erteilen und
eine Verpflichtungsermächtigung seitens
des Gemeinderates auszusprechen.
Beschluss (einstimmig):
Die Verpflichtungsermächtigungen laut
Punkt 7. der Ausführungsbestimmungen,
Vp. 1/163000-040200, Feuerwehrfahrzeug, Rüstfahrzeug, Freiwillige Feuerwehr
Amras, wird gemäß Beilage genehmigt.

23.

Subventionsansuchen

23.1

IV 370/2007
Caritas der Diözese Innsbruck,
Subvention Heizungssanierung
"Treffpunkt Lebensraum"

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen und
Subventionen vom 9.10.2007:
GR-Sitzung 18.10.2007