Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf
- S.123
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profitieren oder Mitglieder einer politischen
Partei von den geförderten Maßnahmen
bevorzugt profitieren. Geförderte Maßnahmen, die von einer politischen Partei
durchgeführt werden, aber allen Menschen ungeachtet ihrer Parteimitgliedschaft gleichermaßen zur Verfügung
gestellt werden, sind von diesem Ausschluss nicht betroffen.
Die Überlegung ist, wenn eine Partei sagt,
dass sie ein soziales Anliegen wie eine
Seniorenstube einrichtet, dann muss das
nach wie vor möglich sein, weil ich das für
eine wichtige Sache halte und Parteien
nicht grundsätzlich davon ausschließen
würde, so etwas auch durchzuführen.
Wenn eine politische Partei sagt, dass sie
eine Maßnahme wie z. B. verbilligt Tennis
spielen am Tennisplatz in Igls anbietet und
dies bekommen nur die Parteimitglieder,
dann finde ich, dass es keine öffentlichen
Gelder dafür geben kann.
Die klare Unterscheidung ist, dass
Parteien sehr wohl auch soziale Maßnahmen durchführen und sehr wohl auch um
Subventionen bei der Stadt Innsbruck
ansuchen dürfen, denn das wäre eine
Diskriminierung, wenn man Parteien
ausschließen würde. Wenn aber durch die
Maßnahme Parteimitglieder eindeutig
bevorzugt werden oder das die Voraussetzung ist, um überhaupt davon profitieren zu können, z. B. in einem Internat in
Innsbruck unterzukommen, dann soll
diese Förderung ausgeschlossen sein.
Das bedeutet eine klare Trennung, eine
Selbstbindung von uns als politische
Parteien zu sagen, dass wir alle gemeinsam für eine transparente und klare
Regelung stehen. Es muss dann niemand
mehr "umeinander mauscheln" und man
kann sagen, dass diese Förderung zu
Recht bezogen worden ist, weil eine Partei
eine sinnvolle Maßnahme durchführt. Es
müssen sich dann die Innsbrucker Grünen
auch nicht darüber mokieren, denn das ist
eine sinnvolle Sache. Diese Transparenz
und diese Klarheit sind wir den Bewohnerinnen und Bewohnern in der Stadt
Innsbruck schuldig.
GR Grünbacher: GR Mair hat den Antrag
mit Inbrunst vorgetragen. Ebenso werde
ich den Antrag mit Inbrunst ablehnen. Mit
vollster Überzeugung werde ich den
Antrag ablehnen, weil es wiederum ein
denunzierender Antrag ist, wiederum alles
schlecht machend und wieder in ein Eck
stellend. Es ist immer wieder das gleiche
Thema in einem anderen "Gewanderl".
Wenn wir dieses Thema ablehnen, dann
bringt GR Mair wieder ein anders "Gewanderl" daher.
Grundsätzlich ist es immer das Gleiche
und ich fasse mich ganz kurz: Wir werden
dem Antrag nicht die Zustimmung geben.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, FREI
und GR Heis; 11 Stimmen):
Der von GR Mair in der Sitzung des
Gemeinderates am 28.6.2007 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
45.9
I-OEF 86/2007
Einrichtung einer LärmOmbudsstelle (GRin Mag.a Pitscheider)
GRin Mag.a Pitscheider: Mein Antrag
enthält die Bitte, dass die Frau Bürgermeisterin ersucht wird, zu prüfen, ob die
Möglichkeit besteht eine LärmOmbusstelle einzurichten. Ich möchte das
nicht lange und breit ausführen, denn das
ist im Antrag begründet. Wichtig wäre mir,
dass Bürgerinnen und Bürger mit der
Lärmbelastung und den Lärmproblemen
nicht allein gelassen werden. Die Zuständigkeit der Ämter ist für viele nicht
durchschaubar und auch mühsam
herauszufinden.
Das ist auch verständlich, weil für verschiedene Lärmquellen verschiedene
Stellen zuständig sind. Es wäre ein
kompetenter Ansprechpartner oder
Ansprechpartnerin einfach fein für die
Bürgerinnen und Bürger, denn diese
Person kann Kleinigkeiten erledigen und
mit den Ämtern selbst verhandeln.
Ich ersuche daher
Ich ersuche
um die Annahme des Antrages.
um die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
GR-Sitzung 18.10.2007