Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf
- S.135
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 742 -
Gebarung und Verrechnung von Repräsentationsausgaben und Verfügungsmitteln in den Haushalten der Länder"
sinngemäß für die Stadt Innsbruck für
anwendbar erklärt. Mit Verfügung des
Bürgermeisters vom 29.3.1999 wurde eine
Interpretationsrichtlinie zur Anwendung
dieser Grundsätze erlassen.
Festgelegt wird darin, dass Repräsentationsausgaben nur bei offiziellen Anlässen
mit vorwiegend staats- oder kommunalpolitischer Bedeutung, die nach außen
gerichtet sind (Feiern, Festlichkeiten,
Empfänge etc.) anfallen dürfen. Verfügungsmittel dürfen nur zur Deckung von
Aufwendungen, die sich aus der Führung
des Amtes des verfügungsberechtigten
Organwalters ergeben, verwendet werden.
Die Kontrollabteilung stellte folglich einige
Empfehlungen auf, welche Grundsätze
weiterhin zu beachten seien.
Frau Bürgermeisterin wird deshalb
gebeten, weiters die folgenden Fragen zu
beantworten:
3.
Wurde von allen amtsführenden
Stadträtinnen und Stadträten, Frau
Bürgermeister-Stellvertretern und der
Bürgermeisterin wie empfohlen ein
Journal über die Verfügungsmittel
eingeführt, welches zumindest fortlaufende Belegnummern das Datum, den
Verwendungszweck, den Betrag und
den Saldo enthält?
4.
Wurde von allen amtsführenden
Stadträtinnen und Stadträten, Bürgermeister-Stellvertretern und der
Frau Bürgermeisterin die Empfehlung
umgesetzt, die Belege in geordneter
Weise und nicht als "Lose-BlattSammlung" aufzubewahren?
5.
Liegt seit der Prüfung durch die
Kontrollabteilung, die sich über die
Jahre 1996 bis 1998 erstreckte, wie
empfohlen für jede Ausgabe ein Beleg zu Grunde?
6.
Wurde seit der Prüfung durch die
Kontrollabteilung, die sich über die
Jahre 1996 bis 1998 erstreckte, wie
empfohlen jeder Beleg vom politischen Mandatar abgezeichnet?
7.
Ist anlässlich von Einladungen, wie
von der Kontrollabteilung seit dem
Jahr 1999 empfohlen, jeweils der
Teilnehmerkreis namentlich bezeichnet?
8.
Ist bei Geschenken und Gaben, wie
von der Kontrollabteilung im Jahr
1999 empfohlen, jeweils der Anlass
bzw. die Empfänger dokumentiert?
9.
War seit dem Jahr 1999, wie von der
Kontrollabteilung empfohlen, in jedem
Fall ein unmittelbarer Bezug zur
Amtsführung und zur Stadt Innsbruck
vorhanden?
10. Wurde seit dem Jahr 1999, wie von
der Kontrollabteilung empfohlen, auf
die ziffernmäßige Richtigkeit der Belege geachtet?
11. Wurde seit dem Jahr 1999, wie von
der Kontrollabteilung empfohlen, der
Budgetgrundsatz der Jährlichkeit eingehalten?
12. Wie wurde seit dem Jahr 1999, nach
kritischen Anmerkungen der Kontrollabteilung zur überdurchschnittlich
hohen Anzahl an Aufwendungen von
StR Dipl.-Ing. Eugen Sprenger für
parteinahe Institutionen bzw. Bewirtungen, sichergestellt, dass Bewirtungen von Klub- oder Parteimitgliedern
nicht aus städtischen Mitteln sondern
aus Privat- oder Parteimitteln finanziert werden?
13. Wie viele Belege der Verfügungsmittel der Jahre 2006 und 2007 betrafen
parteinahe Institutionen bzw. Bewirtungen und wie hoch ist die Gesamtsumme dieser Ausgaben?
Im Jahr 2006 wurden Repräsentationsausgaben (Amtspauschalien und Repräsentationsausgaben) und Verfügungsmittel unter den Unterkapiteln des Haushalts
019000 (€ 81.154,37), 062000
(€ 11.423,--), 063000 (€ 47.816,93) und
07000 (€ 96.350,--) geführt und ergeben
eine Summe von € 236.744,30. Im Jahr
1998 wurden laut Prüfbericht der Kontrollabteilung € 116.276,-- an Verfügungsmitteln geführt.
14. Woraus ergaben sich die Änderungen
in den oben genannten Beträgen?
GR-Sitzung 18.10.2007