Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.167

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nur mehr dann zu erfolgen hat, wenn für die Verwendung der Vorjahressubvention bis längstens 31.3. vom/von der Subventionsempfänger/in ein Verwendungsnachweis vorgelegt wird und dessen Überprüfung durch den Stadtmagistrat die Rechtmäßigkeit der Verwendung der
Förderungsmittel ergibt.“ Im Anhörungsverfahren betonte auch die
MA IV, dass der Rückstand bei der Bearbeitung der Verwendungsnachweise, der inzwischen zur Gänze aufgearbeitet ist, auf einem sehr
langen Krankenstand des zuständigen Sachbearbeiters beruhe. Es wurde jedoch mit dem Referenten vereinbart, künftig im Verhinderungsfall
organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um eine zeitgerechte Bearbeitung der Verwendungsnachweise zu ermöglichen.
Integrationsvereine

Die Prüfung von Einzelansuchen hinsichtlich der inhaltlichen Zuordnung
der gewährten Subventionen zum Topf Soziales und Gesundheit hat
ergeben, dass vor allem mehrere Integrationsvereine, zu deren
Vereinstätigkeit auch Kinder- und Jugendbetreuung zählt, Mittel aus
dem Topf Soziales und Gesundheit erhalten haben. Die Kontrollabteilung empfahl, solche Förderungen dem Subventionstopf „Kinder- und
Jugendbetreuung“ zuzuordnen, was insofern sinnvoll erschiene, als im
gleichnamigen Amt auch die Koordinationsstelle für Migrationsangelegenheiten angesiedelt ist. Von der MA IV wurde diese Empfehlung der
Kontrollabteilung sehr befürwortet, die diesbezügliche Umsetzung wird
in Abstimmung mit dem Amt für Kinder- und Jugendbetreuung umgehend erfolgen.

Subventionszweck

Eine weitere Feststellung betraf die Subvention an eine Untergruppe
einer politischen Partei für den Tätigkeitsbereich „politische Frauenarbeit“. Obwohl die Abwicklung dieser Förderung formal korrekt durchgeführt worden ist, konnte die Kontrollabteilung den für die Gewährung
einer Subvention vorausgesetzten direkten sozialen und/oder gesundheitlichen Bezug bzw. Nutzen für die Stadt und deren Bewohner aus
dem vorgelegten Verwendungsnachweis nicht unmittelbar erkennen.
Im Anhörungsverfahren berichtete die MA IV, dass diese Subvention
eine Förderung an eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes für politische Frauenarbeit betrifft. Weiters wurde angemerkt, dass mehrere
Parteien für Frauenarbeit entsprechende Förderungen aus dem Subventionstopf Soziales erhalten.

Subventionsformular

Bei der Durchsicht der Ansuchen für die Gewährung von Subventionen
ist ein Formalfehler auffällig geworden. Die auf dem Subventionsformular angegebene Wertgrenze bezüglich der Nachweise von Subventionen
entsprach nicht mehr der geltenden Subventionsordnung. Die Kontrollabteilung empfahl, das Formular den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die MA IV teilte allerdings einmal bereits vor Abschluss der
Prüfung sowie ein zweites Mal im Rahmen der Stellungnahme mit, dass
das Subventionsformular bereits den aktuellen Gegebenheiten angepasst worden ist. Bei den kritisierten Ansuchen hätte es sich um Einzelfälle gehandelt, die Subventionswerber hätten offensichtlich alte Subventionsformulare verwendet.

Zl. KA-09104/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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