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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_01-Jaenner.pdf

- S.31

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schneiden, wenn sie im ersten Jahr 100 % und in den nächsten zwei Jahren
nur 80 % der vereinbarten Subvention erhalten. 80 % der vereinbarten
Subvention werden den Kultureinrichtungen fix ausbezahlt.
Die Kultureinrichtungen wissen jetzt schon, mit welchem Betrag sie im Jahr 2006 rechnen können. Sie können diesen Betrag daher im
Hinblick auf bindende Beträge verplanen und fixieren. Die 20 %, 30 % oder mehr können sie beantragen und diese werden dann nach Maßgabe der
Mittel und der im Ausschuss für Kultur, Bildung und Gesellschaft getroffenen Beschlüsse zusätzlich ausbezahlt. Es könnte auch sein, dass man für
die eine oder andere Kultureinrichtung nur 90 % der Förderung gewährt, da
das Programm unvollständig ist oder sich verkleinert bzw. verändert hat.
Natürlich wäre es auch möglich, dass man einer anderen Kultureinrichtung
110 % der Förderung gibt, da sie ein Jubiläum usw. begeht.
Keinesfalls ist es eine Erhöhung der Bürokratie, da die Kultureinrichtungen - so wie immer - ihre gesamte Jahressubvention einfordern.
Die Auszahlung der 80 % steht fest und in dem jeweiligen Ausschuss wird
über die 20 % plus oder minus beraten. Der Förderungsbetrag von 80 %
wird zu Beginn des Arbeitsjahres, also Mitte Jänner 2004, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, ausbezahlt. Diese Bedingungen mussten bereits früher erfüllt werden. Das heißt, dass eine Abrechnung und ein Programm
vorgelegt werden müssen, sodass man weiß, was geplant ist.
Diese Förderungsvereinbarung stellt eine wesentliche Verbesserung für die zehn Kulturinstitutionen, welche folgende Bedingungen erfüllen, dar:
-

In der Stadt Innsbruck ansässige Kulturinstitution mit Schwerpunkt der
kulturellen Arbeit in der Stadt Innsbruck,
seit mindestens drei Jahren kontinuierliches ganzjähriges Kulturprogramm
Notwendigkeit einer langfristigen Planung,
jährliche Berichterstattung und Programmvorschau.

Die laut Bericht der Mag.-Abt. V, Kultur, vom 12.1.2004 erwähnten zehn
Kulturinstitutionen sind mit dieser Regelung einverstanden.

GR-Sitzung 29.1.2004