Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_01-Jaenner.pdf

- S.43

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tung heraus wiederum Kritik um der Kritik willen üben, ohne Rücksicht
auf die Vernunft und die reellen Verhältnisse. (Beifall)
GR Barcal: Ich persönlich bin sehr froh, dass diese Förderungsvereinbarung zustande gekommen ist. Ich glaube, es ist notwendig,
dass unsere ältesten Kultureinrichtungen einen längerfristigen Vertrag erhalten, damit sie verschiedene Projekte längerfristig planen können. Es ist
nervenaufreibend, wenn man nicht weiß, dass man für das vorgenommene
Projekt überhaupt kein bzw. zu wenig Geld erhält.
Natürlich ist allen Kulturschaffenden klar, dass die Budgetmittel auch Steuermittel sind und daher dementsprechend zu verwenden sind.
Ich bin mir sicher, dass gerade diese Kulturinstitutionen das nicht missbrauchen werden. Hinsichtlich der Kürzung von 20 % müssen wir uns alle
darüber klar sein, dass unsere Budgetmittel nicht mehr, sondern weniger
werden.
GR Mag. Dr. Hörmann hat bereits ausführlich erörtert, dass
auf der einen Seite die Stadt Innsbruck mehr Möglichkeit hat zu variieren
und auf der anderen Seite können die Kulturschaffenden bei einem entsprechenden Nachweis mehr Förderung erhalten. Ich ersuche um Zustimmung
für diesen Antrag. (Beifall von Seiten der Fraktion "Für Innsbruck".)
GR Mag. Fritz: Ich wundere mich jetzt auch über die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Bildung und Gesellschaft. Sie hat gleich
Einwände und Vorwürfe erledigt, die niemand erhoben hat und die keiner,
der bei Sinnen ist, jemals erheben wird und schon gar nicht die Innsbrucker
Grünen, obwohl sie es in unsere Richtung gesagt hat.
Gegen die Auswahlkriterien, die dafür sprechen, dass nicht
jeder X-Beliebige einen Dreijahres-Förderungsvertrag erhält, hat es von
den Innsbrucker Grünen überhaupt keinen Einwand gegeben. Ich denke
auch nicht im Traum daran, einen Einwand zu haben. StR Dr. Patek hat
laut und deutlich gesagt, dass es sehr gute Gründe gibt, warum es jetzt mit
den von der Frau Bürgermeisterin genannten Institutionen solche Verträge
gibt und mit anderen nicht.
Den Vorwurf Kritik um der Kritik willen zu erheben oder gar
Grundsatzkritik auszuüben geht auch ins Leere, weil StR Dr. Patek zwar
einen Abänderungsantrag, der aus unserer Sicht ein Verbesserungsvor-

GR-Sitzung 29.1.2004