Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_01-Jaenner.pdf

- S.84

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Demgegenüber sind die Bemühungen der Arbeitsgruppe "Grundrechte" bereits relativ weit gediehen. Jeder Betroffene kann die Verletzung eines solchen Grundrechtes zum Beispiel beim Verfassungsgerichtshof einklagen.
Das hat Hand und Fuß.
In diesen Grundrechtskatalog kann sicherlich nicht die gesamte Konvention über die Rechte des Kindes aufgenommen werden, sondern
nur einzelne, ausgewählte Rechte. Eine bloße Erwähnung der Konvention
über die Rechte des Kindes in der neuen Österreichische Bundesverfassung
bringt nichts, und die Aufnahme der gesamten Konvention über die Rechte
des Kindes ist nicht möglich, weil eine Verschlankung der Österreischischen Bundesverfassung erreicht werden soll. Dieses Ziel ist mir ein wenig
suspekt, es würde mir genügen, die Verfassungsbestimmungen in den einzelnen einfachen Bundesgesetzen - den größten Unsinn der österreichischen Verfassungsgeschichte - zu streichen, und das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in seiner ursprünglichen Form zu belassen.
Man würde sich dadurch 2.000 Seiten Papier sparen, aber zurück zur Sache: Wenn dieser Antrag dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zugewiesen wird, dann rege ich Folgendes an: Die Frau Bürgermeisterin soll keinen Brief an Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel verfassen. Stattdessen soll dieses Anliegen direkt an den Verfassungskonvent
herangetragen werden. Dieser tagt derzeit, und seine Arbeit soll im Juni 2004 abgeschlossen werden. Im Juni 2004 werden die Berichte der einzelnen Arbeitsgruppen an die einzelnen Ministerien fällig und sollen in einer öffentlichen Zwischenrunde diskutiert werden.
Es ist keine Zeit für einen Briefwechsel mit der Österreichischen Bundesregierung. Entweder man wendet sich direkt an das Präsidium
des Verfassungskonventes und bringt die Vorschläge der Stadt Innsbruck
vor, oder man nimmt von diesem Vorhaben von vornherein Abstand. Sowohl die Frau Bürgermeisterin als auch Bundeskanzler Dr. Wolfgang
Schüssel haben Wichtigeres zu tun, als Briefe zu schreiben bzw. zu lesen.
Sinnvoll ist nur eine Anregung an die Arbeitsgruppe "Grundrechte", die
Zielsetzung der Konvention über die Rechte des Kindes im Grundrechtskatalog zu berücksichtigen.

GR-Sitzung 29.1.2004