Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf

- S.35

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- 384 -

24.4

II-SV 751/2006
Schöpfstraße, Templstraße;
Verordnung eines Stellplatzes
für Polizeifahrzeuge

GR Gruber: Das ist der nördliche Zwickel,
wo sich die Schöpfstraße und Templstraße treffen. Auch bezüglich der Sicherstellung des Fahrradweges wurde von Seiten
des zuständigen Amtes Vorkehrung
getroffen.

24.5

II-SV 2531/2005
Sterzinger Straße, Busbahnhof;
Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 15 km/h

GR Gruber: Diese Verordnung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung auf
15 km/h erfolgt aus sicherheitstechnischen
Gründen, da hier viele Personen den
Straßenraum queren.
Bgm. Zach: Es wird hier bereits gestraft.
Beschluss (einstimmig):
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden gemäß Beilage genehmigt.

Gpn. 634/2 und 637/5, beide KG Amras
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F23, 2. Entwurf, Zeichn.
Nr. 3579), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.
Hierbei handelt es sich um die Voraussetzung für die Errichtung einer PkwTankstelle.
Im Bauausschuss wurde darüber länger
diskutiert, denn man will sich schon
rechtlich absichern, dass das eine PkwTankstelle ist. In der Widmungsbezeichnung gibt es zwischen Pkw oder LkwTankstelle bzw. beiden in einem keine
Differenzierung, sondern es gibt nur die
Widmung Tankstelle.

GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 6.6.2006.
26.
25.

III 3568/2006
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F32, Amras,
Eckbereich Grabenweg und
Trientlgasse, Gpn. 634/2 und
637/5, beide KG Amras (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F23, 2. Entwurf,
Zeichn. Nr. 3579), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.6.2006:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F32, Amras,
Eckbereich Grabenweg und Trientlgasse,
GR-Sitzung 14.6.2006

III 3569/2006
Entwurf des Allgemeinen und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. OD - B3, Arzl - Olympisches
Dorf, Bereich Schützenstraße 54
(als Änderung der Bebauungpläne Nr. OD - B2, Zeichn. Nr. 3801,
und Nr. OD - B2/1, Zeichn.
Nr. 3808), gemäß § 56 Abs. 3
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.6.2006:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. OD - B3, Arzl - Olympisches Dorf,
Bereich Schützenstraße 54 (als Änderung
der Bebauungpläne Nr. OD - B2, Zeichn.