Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf

- S.36

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- 385 -

Nr. 3801, und Nr. OD - B2/1, Zeichn.
Nr. 3808), gemäß § 56 Abs. 3 TROG 2006
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Es handelt sich hier um die Adaptierung
einer Straßenfluchtlinie.

27.

III 1648/2006
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/10, Innsbruck
- Innenstadt, Bereich zwischen
Meraner Straße, MariaTheresien-Straße, Fuggergasse,
Eduard-Wallnöfer-Platz und Wilhelm-Greil-Straße 8, (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN
- B2, 4. Entwurf, Zeichn. Nr. 3673,
und Nr. IN - B2/8, Zeichn.
Nr. 3876), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist ausreichend abgesichert.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.6.2006:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B2/10, Innsbruck - Innenstadt,
Bereich zwischen Meraner Straße, MariaTheresien-Straße, Fuggergasse, EduardWallnöfer-Platz und Wilhelm-GreilStraße 8, (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN - B2, 4. Entwurf, Zeichn.
Nr. 3673, und Nr. IN - B2/8, Zeichn.

GR-Sitzung 14.6.2006

Nr. 3876), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Dabei handelt es sich um das neue
Landhaus, welches südlich der bereits
abgebrochenen Hypo Tirol Bank AG
errichtet werden soll.
Es hat ein erstes Konzept gegeben, wo
der Innenhof zwischen Hypo Tirol Bank
AG und Landhaus mehr oder minder zur
Gänze verbaut worden wäre. Die Überarbeitung des gesamten Projektes hat dann
doch dazu geführt, dass es zu einer
kompletten Neustrukturierung gekommen
ist.
Zwischen der neuen Hypo Tirol Bank AG
und dem Landhaus - das ist jetzt ein etwas
längerer und höherer Baukörper geworden
- entsteht ein sehr schöner Innenhof, der
nicht nur für die Bediensteten zugänglich
sein wird, sondern es wird auch eine
Fußgängerachse von der Meraner Straße
in Richtung Landhaus-Neu geben.
Ich glaube, dass dies städtebaulich eine
massive Aufwertung des gesamten
Planungsgebietes ist. Letzten Endes ist
aber auch die architektonische Verbindung
beider Projekte in diesem Bereich sehr gut
geglückt.
Bgm. Zach: Dieses Projekt ist ein sehr
großes Unterfangen, wobei ich sehr
dankbar bin, dass diese zwei Häuser in
der Meraner Straße, die sehr wohl ein
Follow up vertragen hätten, wenigstens
unten aufgemacht werden.
GR Ing. Krulis: Dieses neue Projekt hat
jetzt aber auch zusammen mit dem HypoProjekt insgesamt den Vorteil gebracht,
dass in der Meraner Straße der Anschluss
an das Alte Landhaus nicht mehr in der
ursprünglichen Form gemacht wird, was
doch ein etwas größerer architektonischer
Eingriff gewesen wäre.