Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf

- S.71

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Ich würde daher bitten, dass

Beschluss (einstimmig):

der Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen wird,

Der von Buchacher und Mitunterzeichnern
in der Sitzung des Gemeinderates am
20.10.2005 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.

damit wir uns einen diesbezüglichen
Bericht der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) geben lassen.
Beschluss (einstimmig):
Der von StR Dr. Pokorny-Reitter und
Mitunterzeichnern in der Sitzung des
Gemeinderates am 30.3.2006 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.

32.16 I-OEF 89/2005
Wirtschaftsweg entlang des Inn
in Verlängerung der Dr.-StumpfStraße in Richtung Westen bzw.
von der Rehgasse kommend in
Richtung Hans-FlöckingerPromenade hinter dem Flughafen, Gewichtsbeschränkung und
Tempolimit (GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich darf darauf hinweisen, dass der Antrag an sich überholt
wäre, weil die Schotteraufbereitungsanlage im Bereich des Pulverturms sozusagen
eingestellt wurde. Ich bin wieder von
Anwohnern alarmiert worden, weil jetzt im
Bereich des Fußballplatzes auf dem
Universitätssportgelände (USI) in der
Nähe der Häuser, die in der Rehgasse
stehen, die gesamte Staubentwicklung
hingenommen werden muss, weil es von
einer Firma wieder eine Schotteraufbereitungsanlage gibt. Das ist in beträchtlicher
Höhe direkt neben dem Sportplatz.
Ich ersuche daher
um die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
damit man das noch einmal prüfen kann
und vielleicht eine Alternative findet.
Bgm. Zach: Wir werden die Sache
überprüfen. Das kann nur von der Firma
Praxmarer sein, der diese Fläche immer
zur Verfügung stellt. Ich glaube, dass
diese Maßnahme nur temporär ist. Es ist
sinnvoll, den Antrag im Stadtsenat zu
behandeln.

GR-Sitzung 14.6.2006

32.17 I-OEF 112/2005
Höhenstraße, Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (StR
Dr. Pokorny-Reitter)
StR Dr. Pokorny-Reitter: Mein Antrag hat
zwei Bereiche der Höhenstraße umfasst
und zwar einmal den Bereich zwischen
der Fallballkurve und dem Plattenhof.
Stadteinwärts von der Fallbachkurve in
Richtung Stadt gibt es bereits eine
30 km/h-Beschränkung und nach dem
Plattenhof auch noch ein kleines Stück.
Diese Kurve ist aufgeweitet worden und
daher stimmt die Aussage in dem Bericht
der Mag.-Abt. I, nicht, denn dort gehen
Leute, weil sich beim Plattenhof eine
Bushaltestelle befindet.
Der zweite Bereich meines Antrages hat
die Prüfung der gesamten Höhenstraße
umfasst, dort eine 30 km/h-Beschränkung
einzuführen. Es hat ein Ermittlungsverfahren gegeben, das mir aber noch nicht so
ganz schlüssig erscheint, speziell hinsichtlich des Bereiches zwischen der Fallbachkurve und des Plattenhofes. Ich ersuche
daher, dass wir
den Antrag noch einmal dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zuweisen,
damit wir das noch einmal weiter erörtern
und beschließen können.
GR Mag. Kogler: Wenn bei meinem
Antrag bei der Nebenfahrbahn der
Kranebitter Allee eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ausreichend
war, bin ich bei dieser Maßnahme
natürlich absolut dagegen. Man muss
endlich einmal auf angemessene Geschwindigkeiten zurückkehren. Wir können
nicht immer alles regeln.
Bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung
von 30 km/h fahren die Radfahrer
schneller und diese werden nie abgestraft.
Es geht aber nie um das Abstrafen,
sondern es geht darum, wenn wir einen