Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf
- S.90
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
5 Geschäftsstelle
Personalsituation und
Kosten
Die Stadt hatte nach § 66 GKUFG der KUF eine Geschäftsstelle auf eigene Kosten einzurichten. Diese war seit März 2003 bis zu ihrer Auflösung mit Wirkung vom 1.7.2005 dem Amt für Personalwesen zugeordnet. Die personelle Ausstattung der Geschäftsstelle wurde 2005 Zug
um Zug reduziert, zuletzt sind die Geschäfte der KUF nur mehr durch
den Referenten bewerkstelligt worden. Die im ordentlichen Haushalt
unter dem TA 018010 verrechneten Aufwendungen wurden im vorläufigen Rechnungsabschluss 2005 noch mit rd. € 54,9 Tsd. ausgewiesen
und entfielen fast ausschließlich (zu 90,9 %) auf Personalkosten.
Leistungsrückersätze
Im Zusammenhang mit (Dienst-)unfällen hat die Geschäftsstelle 2005
63 Fälle mit einem Kostenersatz für Heilbehandlungen nach Unfällen
abgerechnet. Die daraus vereinnahmten Rückvergütungen beliefen sich
(einschließlich Mutter-Kind-Pass) auf € 50,4 Tsd. Zum Zeitpunkt der
Prüfung waren sämtliche Unfallakten aufgearbeitet.
6 Verwendung der KUF-Gelder
Einsetzung einer
Arbeitsgruppe
Mit Beschluss des Stadtsenates vom 13.5.2004 wurde die Frau Bürgermeisterin anlässlich der damals vorgeschlagenen Auflösung der KUF
ersucht, den Magistratsdirektor mit der Einrichtung einer magistratsinternen Arbeitsgruppe zu beauftragen, die unter Einbindung der Personalvertretung die Verwendung des aufzulösenden Sondervermögens für
die Bediensteten prüfen sollte. Den zuständigen städt. Gremien war
nach dieser Prüfung ein entsprechender Vorschlag zu unterbreiten.
Verwendung des
Sondervermögens der
KUF für Maßnahmen der
Gesundheitsvorsorge
Im Bericht vom 20.6.2005, Zl. I-441/2005, an die Frau Bürgermeisterin
dokumentierte die MA I, Amt für Personalwesen, dass mit den Verantwortlichen der Personalvertretung in dieser Angelegenheit Gespräche
geführt worden sind und einhellig die Meinung vertreten worden ist,
dass dieser weit geringere als ursprünglich angenommene Restbetrag
des Sondervermögens der KUF nicht den Aufwand für komplizierte
Regelungswerke (z.B. Gründung eines Fonds) rechtfertige. Nach
Ansicht der fachzuständigen Stellen sollte der letztlich nach Abzug aller
noch offenen Leistungsansprüche gegenüber der aufgelösten KUF übrig
bleibende Betrag aus verwaltungsökonomischen Gründen vielmehr in
der bisherigen Form veranlagt bleiben und die Zinsen ausschließlich für
diverse Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge für die Bediensteten der
Stadtgemeinde Innsbruck verwendet werden.
Einvernehmen mit der
Personalvertretung
Die Personalvertretung erklärte mit Schreiben vom 31.5.2005 grundsätzlich ihr Einvernehmen mit den geplanten Maßnahmen, wünschte
allerdings in einzelnen Punkten Klarstellungen bzw. Konkretisierungen.
Diesem Begehren wurde vom Magistratsdirektor in seinem Vorlagebericht an die Frau Bürgermeisterin vollinhaltlich entsprochen, so dass
dem Gemeinderat nach Vorberatung im Stadtsenat ein entsprechender
Beschlussvorschlag unterbreitet werden konnte.
Zl. KA-635/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
6