Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf

- S.94

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Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde mitgeteilt, dass die Schulverwaltung die gegenständliche Originalrechnung trotz Urgenz erst
Ende Jänner 2006 erhalten habe, sodass deren Verbuchung leider im
neuen Rechnungsjahr hätte erfolgen müssen. Der periodenreinen Verbuchung würde besonderes Augenmerk geschenkt, die Rechnungslegung der Lieferanten mache dies aber nicht immer möglich.
Periodengereche
Rechnungslegung

Im Zuge einer Rechnungsprüfung betreffend diverse Schneeräumungsarbeiten im Stadtgebiet wurde festgestellt, dass die Faktura der
betreffenden Firma mit 10.1.2006 datiert und auch zu Lasten des
Rechnungsjahres 2006 zur Anweisung gebracht worden ist, wobei allerdings auch zwischen 20.12. und 30.12.2005 erbrachte Leistungen
angeführt und abgerechnet wurden, die also noch das Haushaltsjahr
2005 betroffen haben.
Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig der periodengerechten Rechnungslegung sowie Erfassung und Verbuchung von Aufwendungen
erhöhtes Augenmerk zuzuwenden. Im Anhörungsverfahren teilte die
betroffene Dienststelle mit, dass die Fremdfirmen angewiesen werden,
alle erbrachten Leistungen im gleichen Jahr abzurechnen.
Eine weitere Überprüfung von Auszahlungsanordnungen von zwei verschiedenen Firmen betreffend die Lieferung von Schulgestühl hat ergeben, dass das Rechnungsdatum der Firmen mit 20.12.2005 bzw.
22.12.2005 angegeben war, dennoch sind beide Rechnungen zu Lasten
des Haushaltsjahres 2006 zur Anweisung gebracht worden, obwohl sie
noch das Haushaltsjahr 2005 betroffen hätten.
Die Kontrollabteilung empfahl auch hier, zukünftig der periodengerechten Erfassung und Verbuchung von Aufwendungen erhöhtes Augenmerk zuzuwenden, was die betroffene Dienststelle in ihrer Stellungnahme auch zusicherte.

Haushaltskonforme
Verwendung von
Verfügungsmitteln

Zl. KA-4571/2006

Im Zuge der Belegkontrollen hat die Kontrollabteilung den Anschaffungsvorgang diverser Büromaterialien überprüft, welcher über Verfügungsmittel abgerechnet worden ist. Die Kontrollabteilung wies darauf
hin, dass der für die Einweisung der Rechnung gewählte TA nicht den
seinerzeit vom Herrn Bürgermeister erlassenen Interpretationsrichtlinien über die haushaltskonforme Verwendung von Verfügungsmitteln
entspricht und der Zahlungsvorgang vielmehr über die Post „Schreib-,
Zeichen- und Büromittel“ des TA „Gemeinderat“ abzuwickeln gewesen
wären. In der Stellungnahme dazu wurde der Kontrollabteilung versichert, dass künftig die korrekte Zuweisung der Rechnungen zu den
Haushaltsstellen beachtet werde.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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