Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf

- S.98

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Voraussetzungen für
eine Förderung

Eine nachträgliche Ergänzung erfuhr die Subventionsordnung im § 12
„Bedingungen und Auflagen“, indem die Förderung eines Vorhabens
jedenfalls einer schriftlichen Zusage durch den Bürgermeister oder eines dazu ermächtigten Mitgliedes des StS (früher Magistrat) bedarf.

Verwendungsnachweis

Subventionen im Gesamtausmaß von mehr als € 1.000,00 sind mittels
Jahresrechnung für Jahressubventionen (Einnahmen/Ausgaben Rechnung, Bilanz, …) bzw. detaillierten Abrechnungen für bestimmte Vorhaben unter Vorlage der Originalbelege bis längstens 31.3. des auf die
Gewährung der Subvention folgenden Kalenderjahres nachzuweisen.
Bei Subventionen unter € 1.000,00 sind derartige Auskünfte über gesondertes Verlangen des Stadtmagistrates zu erteilen.
3 Abwicklung

Topfsystem

Die Vergabe von Subventionen erfolgt seit 1995 nach einem so
genannten
„Topfsystem“.
Die
insgesamt
5
eingerichteten
Subventionstöpfe unterliegen der Bewirtschaftung durch die fachlich
zuständigen Ämter bzw. Referate. Damit soll die Verteilung der Mittel
nach objektiven und sachlich gerechtfertigten Maßstäben gewährleistet
werden.

Registraturprogramm

Für die Erfassung der Subventionswerber und –empfänger steht jeder
Dienststelle das sich seit 1.1.2005 im Echtbetrieb befindliche neue
Registraturprogramm des Stadtmagistrats zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Programms sollen künftig nicht nur Mehrfachförderungen zwischen
den betreffenden Dienststellen vermieden, sondern auch die Effizienz
der Arbeitsabläufe gesteigert werden.

Ausschuss für
Wirtschaft, Sport und
Tourismus

In Zusammenarbeit mit dem Amt für Sport wird vom Ressortverantwortlichen ein jährlicher Voranschlag erstellt und im Zuge der Behandlung des Jahresvoranschlages dem Gemeinderat vorgebracht. Die Genehmigung des Budgets durch den GR gibt jenen finanziellen Spielraum
vor, welcher dem Ausschuss für Wirtschaft, Sport und Tourismus (kurz
SPAS genannt) zur weiteren Behandlung überlassen wird.

Budget
Subventionen

Die für den Subventionstopf „Sport“ vorgesehenen Mittel waren bzw.
sind im Voranschlag 2005 und 2006 unter dem Sammelnachweis S530
„Subventionen Sport“ mit einem Betrag von € 2.420.500,00 bzw.
€ 2.180.500,00 ausgewiesen.
Der größte Anteil der Fördergelder war bzw. ist dabei für die Vergütung
der Betriebskosten an die sämtlichen Nutzer der städtischen Sportanlagen bestimmt.

Budget
Sondersubventionen

Zl. KA-6176/2006

Außerdem waren bzw. sind unter dem Sammelnachweis S531 „Sondersubvention
Sport“
zweckgebundene
Mittel
in
Höhe
von
€ 474.900,00 im Jahr 2005 und € 314.900,00 im Jahr 2006 vorgesehen.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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