Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_07-Juli.pdf

- S.26

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7.

I-MD 187e/2004
Verordnung über die Leiterzulagen für leitende Bedienstete der Landeshauptstadt Innsbruck (Leiterzulagenverordnung)
-----------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
14.7.2004:
Der in der Beilage angeschlossene Entwurf einer Verordnung, mit der die
Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom
27.2.2003 über die Leiterzulagen für leitende Bedienstete der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird (Leiterzulagenverordnung), wird beschlossen.
Sie alle können sich erinnern, dass wir mit den Leiterzulagen einen modernen Weg gegangen sind. Diese Vorschriften gelten für leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Leiterzulagen sind ein Schritt in Richtung Hierarchieabbau, mehr Eigenverantwortung wird durch Zulagen und Prämien
belohnt. Gemessen an der Zielvereinbarung hat man für die Nichteinhaltung Abschläge und bei Übererfüllung Zuschläge erhalten.
Der nächste Schritt ist, ganz auf das Anreizsystem umzusteigen, nachdem sich herausgestellt hat, dass dieses das Wesentliche ist und
am meisten Frucht bringt. Ich möchte mich beim Magistratsdirektor für die
Vorarbeit bedanken, der mit den Abteilungsleitern regelmäßig wöchentliche Besprechungen durchführt. Die einzelnen Leiter bekommen ihre Leiterzulage als Fond und können damit selbst die Leistungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belohnen. Man steigt auf ein reines Bonussystem
um.
Das ist auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwas
sehr Flexibles, denn im Berufsleben eines Menschen gibt es verschiedene
Phasen; solche, in denen man sich mehr in die Familie einbinden muss und
im Beruf nur das Notwendige machen kann, und dann gibt es Phasen, in
denen man berufliche Schwerpunkte setzen kann. Man macht eine Schulung mit oder übernimmt eine zusätzliche bezahlte Aufgabe, man bewirbt
sich für einen höheren Posten, der natürlich meistens auch mehr Arbeit mit
sich bringt, oder eben eine Einschulung erforderlich macht.

GR-Sitzung 15.7.2004