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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_07-Juli.pdf

- S.37

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11.

IV 2683/2003
Stadtgemeinde Innsbruck, Tausch von Teilflächen aus
dem Grundstück 3503/3 und aus dem Grundstück 85/1,
beide vorgetragen in EZ 140, Grundbuch
81111 Höt2
ting, von zusammen zirka 303 m von der Verlassenschaft nach DDr. Nowak Walter zum Zwecke des Ausbaues der Höhenstraße mit dem Ziel der Schließung
der talseitig noch vorhandenen Lücke eines durchgehenden Gehsteiges mit der Teilfläche aus der öffentlichen Wegparzelle,
Grundstück 3792, KG Hötting, von
zirka 270 m2
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
7.7.2004:
Die Stadtgemeinde Innsbruck erwirbt von der Verlassenschaft nach
DDr. Walter Nowak aus dem Grundstück 3503/3 und aus dem Grundstück 85/1, beide vorgetragen in EZ 140, Grundbuch 81111 Hötting, die im
vorliegenden Lageplan der Mag.-Abt. VI, Tiefbau
(Bauprojekt 2002), gefärbten Teilflächen von zusammen zirka 303 m2 zum Zwecke des Ausbaues
der Höhenstraße mit dem Ziel, talseitig die noch vorhandene Lücke eines
durchgehenden Gehsteiges zu schließen.
Im Tauschwege übereignet die Stadtgemeinde Innsbruck aus der öffentlichen Wegparzelle, Grundstück 3792, KG Hötting, die im vorliegenden Lageplan der Mag.-Abt. I, Information und Organisation
- GIS, vom 2.7.2003
braun gefärbte Teilfläche von zirka 270 m2 an die Familie Nowak. Für dieses Rechtsgeschäft gelten nachstehende Konditionen:
1. Trotz Flächendifferenz wird Wertgleichheit vereinbart.
2. Die Vertragserstellung erfolgt durch die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) ohne Kostenverrechnung an die Familie Nowak.
3. Der Erwerb der jeweiligen Tauschflächen erfolgt frei von bücherlichen
und außerbücherlichen Belastungen.
4. Hinsichtlich der Teilfläche aus der öffentlichen Wegparzelle bedarf dieses Rechtsgeschäft der Genehmigung nach dem Tiroler Straßengesetz
(Exkamerierungsbewilligung).
5. Jeder Vertragsteil trägt die aus Anlass des Vertragsabschlusses ihm vorgeschriebenen öffentlichen Abgaben und Steuern, insbesondere Grunderwerbssteuer und Grundbucheintragungsgebühr. Die Kosten der Vermessung für die Straßenverbreiterung übernimmt die Stadt Innsbruck
hingegen trägt die Verlassenschaft die Vermessungskosten für die
Tauschfläche.

GR-Sitzung 15.7.2004