Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_07-Juli.pdf
- S.41
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 834 -
lagen der Architekturwerkstatt Din A4 C. Messner - M. Prackwieser A. Scharmer - O. Zobl Ziviltechniker GesmbH vom 31.5.2003, Plan
Nr. E13. Zusätzlich räumt die Stadtgemeinde Innsbruck der ZIMA
Wohn- und Projektmanagement GesmbH die Dienstbarkeit der Einleitung der Dachwässer aus dem Grundstück 75/1, vorgetragen in EZ 141,
Grundbuch 81111 Hötting, in den Steinbruchbach ein, wofür die Auflagen des gesondert einzuholenden wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides gelten.
3. Der Dienstbarkeitsvertrag wird unbefristet abgeschlossen, jedoch mit
dem Vorbehalt des Widerrufes gemäß § 5 Abs. 3 Tiroler Straßengesetz
(Widerruf durch den Straßenverwalter, wenn dies die Schutzinteressen
der Straße oder eine bauliche Änderung derselben erfordern). Die
Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen.
4. Die brückenbautechnischen Vorgaben der Mag.-Abt. VI, Tiefbau, sind
von der ZIMA Wohn- und Projektmanagement GesmbH bindend einzuhalten.
5. Die ZIMA Wohn- und Projektmanagement GesmbH gestattet der Stadtgemeinde Innsbruck unentgeltlich die Errichtung und Belassung der statisch notwendigen Fundamentrücksprünge sowie die zur Hangsicherung
notwendigen Anker auf dem Grundstück 75/1, vorgetragen in EZ 141,
Grundbuch 81111 Hötting.
6. Die Erstellung des für die Grundabtretung notwendigen Teilungsplanes
übernimmt die Mag.-Abt. I, GIS.
7. Die Ausarbeitung des Vertrages übernimmt die Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG), die hiermit von der Stadtgemeinde Innsbruck
dazu ermächtigt und beauftragt wird. Sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten sowie alle öffentlichen Abgaben, Steuern und
Gebühren trägt die Stadtgemeinde Innsbruck. Sämtliche Kosten für die
Errichtung der geplanten Zufahrt über den Steinbruchbach und die Brücke trägt die ZIMA Wohn- und Projektmanagement GesmbH, welche
auch die Haftung für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Einräumung der Dienstbarkeit entstehen, übernimmt. Die ZIMA Wohnund Projektmanagement GesmbH trägt auch sämtliche im Zusammenhang mit der Einräumung der Dienstbarkeit anfallenden Kosten und
Gebühren.
In der Sitzung des Stadtsenates vom 14.7.2004 wurde eine geänderte Vorlage eingebracht. Es geht um den Steinbruchbach. Die ZIMA Wohn- und
Projektmanagement GesmbH betreibt ein Bauprojekt in der Weiherburggasse 25. Hier geht es in diesem Zusammenhang um eine Dienstbarkeit und
eine Grundabtretung.
GR-Sitzung 15.7.2004