Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_07-Juli.pdf
- S.52
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Verein "Innsbrucker Weihnacht" angeführt. Hinter diesem Verein soll
Mag. Neu stehen. Ich bin dieser Sache noch weiter nachgegangen und habe
herausgefunden, dass es laut Auskunft der Bundespolizeidirektion, Vereinsreferat, keinen Verein "Innsbrucker Weihnacht" gibt. Der Verein existiert nicht. Ich bitte um eine Aufklärung.
(Bgm. Zach: Die Aufklärung kann ich gleich persönlich geben.)
Wie kann ein Verein einen Antrag auf eine Subvention stellen, den es rein
rechtlich gar nicht gibt?
In der Kalkulation der Kosten liegen nun erste Ausgangspositionen vor, zu den Beiträgen des Landes Tirol und des Tourismusverbandes
Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) wird GR Dengg noch etwas sagen.
Bgm. Zach: Immer wieder stehen wir vor dem gleichen Problem: Wann ist der richtige Zeitpunkt, den Gemeinderat oder irgendein Gremium mit einer Sache zu befassen? Es war nicht ganz einfach alle Informationen zu sammeln und herauszufinden, ob die Institutionen, deren Zustimmung erforderlich ist, überhaupt dazu bereit sind.
Ich habe Mag. Neu gebeten und ehrenamtlich beauftragt, neben seiner Arbeit, aber natürlich auch in Ausübung seiner Tätigkeit die
Schuldirektoren zu fragen, wie sie zu einem Christkindleinzug stehen würden. Er sollte die Grundlagen erarbeiten und fragen, ob der Christkindleinzug überhaupt erwünscht sei und ob man mitmachen würde.
Man muss jetzt wirklich nicht so tun, als ob ich irgendjemanden etwas verschleiern müsste. Ich war einfach der Meinung, dass man den
Christkindleinzug am besten über einen Verein abwickeln würde, falls der
Gemeinderat seine Zustimmung geben sollte. Dieser Verein kann natürlich
die Durchführung an die Innsbrucker Stadtmarketing GesmbH (IMG) abtreten, aber zuerst braucht es grundsätzlich die Zustimmung des Gemeinderates: Will man einen Christkindleinzug oder nicht?
Man hat gerade gehört, dass man diese Sache ganz anders sehen kann. Wenn die von mir sehr geschätzte GR Hüttenberger behauptet,
dass es sich um eine kommerzielle Geschichte handle, muss ich Folgendes
darauf antworten: Es ist eben gerade kein kommerzieller Christkindleinzug
geplant! Wenn das der Fall wäre, würde man Eintritt verlangen, dann müssten die Eltern auch für die Teilnahme ihrer Kinder am Christkindleinzug et-
GR-Sitzung 15.7.2004