Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_07-Juli.pdf
- S.113
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22.
III 3112/2004
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. RE B5, Pradl - Reichenau, Bereich Reichenauer Straße 55
bis 99 (ausgenommen Reichenauer Straße 97 a bis c),
Kärntner Straße 74 sowie General-Eccher-Straße, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 1.7.2004:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. RE B5, Pradl - Reichenau, Bereich Reichenauer Straße 55 bis 99 (ausgenommen Reichenauer Straße 97 a bis c), Kärntner Straße 74 sowie GeneralEccher-Straße, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2001 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 TROG der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
23.
III 3113/2004
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE B5/1, Pradl - Reichenau, Bereich Reichenauer Straße 55 bis 99 (ausgenommen Reichenauer Straße 97 a
bis c) und Kärntner Straße 74, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2001
-------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 15.7.2004