Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_07-Juli.pdf
- S.117
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Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
Es handelt sich hier um den Akt, der heute schon einmal erwähnt wurde.
Nachdem nun ein Straßenprojekt für den Bereich Grabenweg in Richtung
Kreuzung Valiergasse, Griesauweg und Trientlgasse vorliegt, sollen dort
drei aneinander schließende Kreisverkehre kommen. Dieser Plan sieht nun
die Straßen- und Baufluchtlinien vor.
Wenn das heute in der Sitzung des Gemeinderates beschlossen
wird, haben wir die Möglichkeit, letzten Endes rasch zu einem Ergebnis zu
kommen und rasch mit einem Straßenprojekt, zumindest mit dem ersten
Abschnitt, zu beginnen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Es ist dies natürlich ein sehr
wichtiges Projekt, das sich seit Jahren hinzieht und eine lang andauernde
Forderung der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen ist. Dieser
Kreuzungsbereich ist wirklich raschest mit einem Kreisverkehr zu entschärfen. Die Situation, welche sich dort Tag für Tag, und zwar nicht nur
zu den Stoßzeiten in der Früh und am Nachmittag, bietet, ist wirklich kein
Ruhmesblatt für die Stadt Innsbruck.
Ich bin sehr froh, dass wir heute in der Sitzung des Gemeinderates diesen Beschluss fassen und damit gemäß Beschluss des Stadtsenates
rasch die Umsetzung dieses Projektes durchführen können.
B: (bei Stimmenthaltung FREI)
Der Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses vom 15.7.2004 (Seite 909)
wird angenommen.
GR-Sitzung 15.7.2004