Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_07-Juli.pdf
- S.125
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Richtung Süden in verschiedenen Lastzuständen (Feather, 20 %, 40 %,
60 % und 90 %) betrieben wurden.
Im Anschluss an die Messungen wurde am wohngebietsnahen
Messpunkt der Grundgeräuschpegel erhoben. Dieser betrug 35 Dezibel.
Ich möchte zur Begründung noch etwas sagen: Das Gutachten
hat ergeben, dass die Lärmbelastung in den 60 % und vor allem in den
90 %-Lastfällen eine deutlich überhöhte Lärmbelastung in dem Wohngebiet hervorruft.
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Der Punkt 1. ist erledigt.)
Es freut mich, wenn der Punkt 1. erledigt ist.
Ich weiß, dass es hinsichtlich der Punkte 2. und 3. schon
Schritte gibt. Die Beschlüsse waren mir nicht geläufig, aber das ist der
Nachteil, wenn wir aus den Beteiligungen zu weit herausgehalten werden.
(Bgm. Zach: Nein, da gibt es auch Vorteile.)
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich wundere mich, von woher Du die
Informationen bekommen hast.)
Die Informationen habe ich teilweise vom Land Tirol erhalten und zwar
von unserer sehr aktiven LAbg. Mag. Schwarzl.
Der Punkt 4. ist ein sehr wesentlicher Punkt, nämlich dass die
Lärmmessanlage tatsächlich auch den Lärm von den Triebwerksprobelaufständen erfasst. Ich weiß nicht warum, aber das war bisher nicht der Fall,
denn es wäre keine Schwierigkeit gewesen diese Ereignisse zu melden.
Wie wir jetzt wissen, ist die Lärmbelastung durch die Triebwerksprobelaufstände in den kritischen Nachtstunden vor allem zwischen 5.00 Uhr und
6.00 Uhr nicht unproblematisch.
(Bgm. Zach: Das ist jetzt abgestellt.)
Man sollte die Triebwerksprobeläufe generell melden, damit diese in der
Statistik der Tiroler Landesregierung - so wie jetzt die Flugbewegungen bestimmten Lärmereignissen zugewiesen werden können und damit statistische Daten vorliegen, welchen Lärm die Triebwerksprobeläufe verursachen. Das wäre meiner Meinung nach eine relativ simple Maßnahme, bei
der mir unverständlich ist, warum sie bisher noch nicht umgesetzt wurde.
Der Punkt 5. müsste meiner Meinung nach auch in den Vollzug der Verwaltung der Stadt Innsbruck fallen, weil ein Triebwerksprobe-
GR-Sitzung 15.7.2004