Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_07-Juli.pdf

- S.134

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2004_07-Juli.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2004
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 927 -

nen vom 9.7.2004, im Zuge des Ratifizierungsverfahrens für den Vertrag
über eine Verfassung für Europa den Bürgerinnen und Bürgern ihre neue
europäische Verfassung zu erläutern und näher zu bringen.
Die Frau Bürgermeisterin möge die Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit, mit der Vorbereitung und Durchführung einer oder
mehrerer Bürgerinnen- und Bürgerversammlungen beauftragen, in der
bzw. in denen Vertreterinnen und Vertreter des Europäischen Parlaments
und/oder der österreichischen Delegation im Verfassungskonvent den Verfassungsvertrag, insbesondere seinen Teil II, die Charta der Grundrechte,
und die für die Kommunalpolitik wesentlichen Abschnitte (etwa Subsidaritätsprinzip - Artikel 9 Abs. 3 und Teil IV, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse - Artikel III-55 …) erläutern.
Die Mag.-Abt. I, Medienservice möge beauftragt werden, in einer Artikelserie in "Innsbruck - Die Landeshauptstadt informiert" für die Bürgerinnen
und Bürger wichtige Informationen über den Verfassungsvertrag zusammenzustellen.
Mag. Fritz e. h."
Dieser Antrag behandelt etwas weniger die Alltagsfragen, liegt aber trotzdem in der Kompetenz der Gemeinde. Er ist meiner Meinung nach sehr aktuell und betrifft eine Angelegenheit der Gemeinde.
Dieser Aufruf vom 9.7.2004 hat sich an die Volksvertreter aller Ebenen und ausdrücklich an die lokalen Ebenen gerichtet. Im Art. 118
der österreichischen Bundesverfassung steht: "… Angelegenheiten, die im
ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der in der Gemeinde verkörperten örtlichen Gemeinschaft liegen." Die Gemeinde geht dieser Verfassungsvertrag von den Grundrechten bis zu wesentlichen Aussagen über
kommunale Dienstleistungen sehr wohl etwas an.
Die Frau Bürgermeisterin hat in ihrer Rede am letzten Samstag bei der Verleihung des Kaiser-Maximilian-Preises wieder auf die große
und wachsende Rolle der Städte im vereinigten Europa hingewiesen. Die
Städte haben hier eine Rolle zu spielen und die Bürgerinnen bzw. Bürger
der Städte sollten in diesen Diskurs miteinbezogen werden, zumal der Verfassungsentwurf Art. 1 Abs. 1 mit folgenden Worten beginnt: "Geleitet von
dem Willen der Bürgerinnen und Bürger, haben wir diese Europäische Union (EU) begründet."
Wenn es schon so ist, dass wir in den Verfassungsvertrag als
ersten Satz "Geleitet von dem Willen der Bürgerinnen und Bürger" hineinGR-Sitzung 15.7.2004