Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_07-Juli.pdf
- S.136
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30.11 I-OEF 62/2004
Verbindungsweg zwischen der Höhenstraße und der
Gramartstraße, Beibehaltung für die Allgemeinheit
(GR Dr. Rainer)
GR Dr. Rainer: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, alles zu unternehmen, dass der
Verbindungsweg zwischen der Höhenstraße und der Gramartstraße, und
zwar entlang des Hauses Höhenstraße 113 zur Südoststrecke zum Tennisplatz, der Allgemeinheit erhalten bleibt.
Dr. Rainer e. h."
Es handelt sich hierbei um einen Weg, der früher über die "Norergründe"
gegangen ist. Diese "Norergründe" wurden vor einigen Jahren an die Firma
STJ Kauf- und Verwaltungs GesmbH verkauft. Dort waren zehn Einfamilienhäuser, zehn Wohnungen und ein Lebensmittelmarkt geplant. Es hat eine Bauverhandlung stattgefunden, bei der sich die Bauwerber verpflichtet
haben, diesen Weg tatsächlich zu errichten und in Stand zu halten.
Leider wurde vor einiger Zeit dieser Weg wieder zugesperrt.
Einige Anrainerinnen bzw. Anrainer haben sich mittels Privatklage an das
Bezirksgericht Innsbruck gewandt und wollten die Öffnung dieses Weges
erreichen. Die Richterin hat entschieden, dass es sich hierbei nicht um subjektive Rechte handelt, sondern die öffentliche Institution wie die Stadtgemeinde Innsbruck muss dieses öffentliche Servitut beantragen und erwirken.
Ich habe dem Antrag einen Lageplan, den Beschluss des Bezirksgerichtes Innsbruck, eine Unterschriftenliste sowie den Baubescheid
beigelegt, sodass die Mag.-Abt. I, Präsidial- und Rechtsangelegenheiten,
die damit befasst werden sollte, möglichst bald die Unterlagen erhält.
(Bgm. Zach: Diese hundert Unterschriften sind eingelangt und seit vierzehn
Tagen beim Magistratsdirektor. Die Sache wird betrieben.)
GR-Sitzung 15.7.2004