Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 04-Feber-Fortsetzung.pdf
- S.15
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Jugendbetreuung, und hatte davon
keinerlei Kenntnis. Es kann nicht sein,
dass Ausschüsse direkt Aufträge an die
Verwaltung erteilen. Das ist absolut
unzulässig und ich würde doch glauben,
dass man gewisse Regeln einhält.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Als Vorsitzende des Ausschusses für Bildung,
Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung, darf ich das Ganze etwas entwirren.
Dieser Komplex hinsichtlich der Park- und
Spielplatzordnung hat uns über mehrere
Jahre bis zu diesem Maßnahmenpaket
begleitet.
Dieses Maßnahmenpaket wurde zuerst im
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss beraten, wo man die
Meinung vertreten hat, dass dies dem
Ausschuss für Bildung, Gesellschaft,
Kinder- und Jugendbetreuung, zugewiesen werden soll. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing.
Sprenger, in dieser Vorlage des zuständigen Amtes, vom 2.12.2009, stehen die
beiden Beschlüsse (einmal Befürwortung
und die Krisenintervention mit Ablehnung)
sowie die Bitte, um Weiterleitung an die
entsprechenden städtischen Gremien.
Wir haben uns nicht angemaßt zu sagen,
dass das in den Ämtern, für die Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger zuständig ist,
passieren muss.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: StRin
Mag.a Schwarzl hat das so dargestellt.)
Wir wissen immer, dass wir die Form zu
wahren haben, um zu einem guten
Ergebnis zu kommen.
Ich gehe davon aus, dass heute der Beschluss gefasst wird, diesen Antrag dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zuzuweisen. Im Ausschuss für Bildung,
Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung, hat zu diesem Thema zwei- bzw.
dreimal eine positive Diskussion stattgefunden. Meiner Meinung nach wurde
dieses Ergebnis einstimmig gefasst.
StRin Mag.a Schwarzl: Es waren keine
Verletzungen beabsichtigt, aber vielleicht
habe ich das ungewollt verkürzt, weil es
hier nicht als Beschluss des Gemeinderates, sondern als Bericht vorkommt. Ich bin
nicht Mitglied des Ausschusses für
Bildung, Gesellschaft, Kinder- und
Jugendbetreuung, und habe nur das fett
gedruckte gelesen, da mir der Inhalt und
nicht das Formale wichtig ist:
"Der Ausschuss für Bildung, Gesellschaft,
Kinder- und Jugendbetreuung, hat nach
Einholung einer Stellungnahme der Mag.Abt. III, Grünanlagen, in seiner Sitzung
November 2009 folgenden Beschluss
gefasst:
Es wird vorgeschlagen, diese Empfehlung
dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
zuzuweisen."
Eigentlich fassen wir jetzt entsprechend
der Empfehlung des Ausschusses für
Bildung, Gesellschaft, Kinder- und
Jugendbetreuung, positive Beschlüsse zu
den Punkten 3. und 4. Der Punkt 5. wurde
im Ausschuss abgelehnt. Dann geht der
Auftrag vom Gemeinderat an den Stadtsenat.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist
korrekt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dann weisen
wir diesen
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zu.
Beschluss (einstimmig):
Der von StRin Mag.a Schwarzl und
Mitunterzeichnerinnen in der Sitzung des
Gemeinderates am 23.10.2008 (Seite 801)
eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich habe
ja nichts dagegen, aber dem Stadtsenat
sind diese Beschlüsse vorzulegen.)
Es wird niemand die städtischen Gremien,
sprich in diesem Fall den Stadtsenat,
übergehen.
GR-Sitzung 25.3.2010 (Fortsetzung der am 25.2.2010 vertagten Punkte)