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Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber-Fortsetzung.pdf

- S.16

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2.

Beantwortung eingebrachter
dringender Anfragen aus der
Sitzung des Gemeinderates vom
25.2.2010

2.1

I-OEF 26/2010
AsylwerberInnen, öffentliche
Leistungen (FPÖ)

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt zur
dringenden Anfrage der FPÖ (Seite 160)
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Eine Herausfilterung dieser
Personen aus dem EDV-System im
angeforderten Ausmaß ist erst mit Beginn
des Jahres 2007 in Verbindung mit der
Erweiterung der Abfragemöglichkeiten
anlässlich des datenverbundmäßigen
Zusammenschlusses mit dem Land Tirol
möglich. Dafür kann allerdings bereits das
Jahr 2009 in die Anfragebeantwortung mit
einbezogen werden:
-

Im Jahr 2007

210 Personen,

-

im Jahr 2008

235 Personen,

-

im Jahr 2009

227 Personen.

Zu Frage 2.: Zur angefragten jährlichen
Höhe des Kostenaufwandes für die
Personengruppe der Asylberechtigten im
angeforderten Ausmaß ist eine Beantwortung ebenfalls erst mit Beginn des Jahres
2007 möglich:
-

Kostenaufwand im Jahr 2007 netto
€ 621.894,45 (35 % Stadtanteil
€ 217.663,06),

-

Kostenaufwand im Jahr 2008 netto
€ 713.014,16 (35 % Stadtanteil
€ 249.554,96),

-

Kostenaufwand im Jahr 2009 netto
€ 825.530,71 (35 % Stadtanteil
€ 288.835,75).

Zu Frage 3.: Kostenträger der Grundsicherung ist das Land Tirol. Konkret siehe
hiezu die Kostentragungsregelung des
§ 15 Tiroler Grundsicherungsgesetz,
wonach die Gemeinden dem Land Tirol
jährlich 35 v. H. der Grundsicherungskosten zu ersetzen haben. Die Finanzierung
des 35 %-Anteils der Gemeinde erfolgt
aus dem allgemeinen Steueraufkommen
(Abgabenertragsanteile, gemeindeeigene
Steuern).

Zu Frage 4.: Eine seriöse Schätzung ist
nicht möglich, da die weitere Entwicklung
des finanziellen Aufwandes von der
Anzahl der in Österreich um Asyl ansuchenden Personen abhängt und sodann in
weiterer Folge von der Anzahl der anerkannten AsylwerberInnen (Asylberechtigte).
Zu Frage 5.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 4.
Zu Frage 6.: Mit der mit 1.1.2010 in Kraft
getretenen Novelle zum Tiroler Grundsicherungsgesetz wurde die so genannte
"Paktumsregelung" für weitere drei Jahre,
also bis zum 31.12.2012, verlängert.
Diese Paktumsregelung, welche im Jahr
1988 abgeschlossen wurde, beinhaltet,
dass die Kostenaufteilung zwischen den
Gemeinden und dem Land Tirol
35 % : 65 % erfolgt. Bis zum Jahr 1988
war es so, dass die Gemeinden 60 % der
hoheitlichen Grundsicherung getragen
haben.
Das hängt damit zusammen, dass man
alle Transferleistungen vereinheitlicht hat
und auf die Regelung 35 % : 65 %
gekommen ist. Diese Regelung hat der
Stadtgemeinde Innsbruck - das habe ich
seinerzeit mit dem Land Tirol ausverhandelt - ungefähr zwischen ATS 28 Mio und
ATS 30 Mio erspart. Das war damals eine
unglaublich erfolgreiche Geschichte für die
Stadt Innsbruck.
Zu Frage 7.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 6.
Zu Frage 8.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 6.
Die Tendenz des Landes Tirol ist, von
dieser Kostentragungsregelung
35 % : 65 % abzugehen. Wir haben in
Tirol die günstigste Aufteilungsregelung.
Wenn wir diese halten können, sind wir für
die Zukunft sehr froh.

GR-Sitzung 25.3.2010 (Fortsetzung der am 25.2.2010 vertagten Punkte)