Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 04-Feber-Fortsetzung.pdf
- S.18
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Zu Frage 1 f: Da der Nachweis über die
Zahlung eines höheren Kaufpreises als die
im Jahr 2007 vereinbarten € 1.050.000,-nicht erbracht werden kann, erübrigt sich
ein Abzug der von der IMMO Concepta
allenfalls aufgewendeten Projektentwicklungskosten. Der ehemalige Geschäftsführer der IMMO Concepta hat jedoch in
einem persönlichen Gespräch angegeben,
mehrere € 100.000,-- aufgewendet zu
haben.
Zu Frage 1 g: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 1 f.
Zu Frage 1 h: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 1 a.
Zu Frage 1 i: Mit Schreiben der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
vom 5.5.2009 ist erstmalig die Aufforderung zur Bekanntgabe des Kaufpreises
zwecks Berechnung des Nachzahlungsbetrages ergangen. In einem persönlichen
Gespräch mit dem ehemaligen Geschäftsführer der IMMO Concepta, Dr. Oberfrank,
Anfang September 2009 ist die Sach- und
Rechtslage ausführlich erörtert und kritisch
hinterfragt worden.
Mit weiterem Schreiben der Bürgermeisterkanzlei vom 15.9.2009 ist die Nachzahlungsverpflichtung nochmals urgiert
worden. Mit letztem Schreiben vom
12.10.2009 hat die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) den Nachzahlungsbetrag von € 100.000,-- noch einmal
- leider ohne Erfolg - eingefordert.
Eine gerichtliche Geltendmachung eines
allfälligen Nachzahlungsbetrages in
unbekannter Höhe, ist angesichts der
mangelnden Nachweisbarkeit, welche die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) als Klägerin treffen würde, und des
beträchtlichen Prozessrisikos bisher nicht
in Betracht gezogen worden.
Zu Frage 2 a: Der Sachverständige
Ing. Bloch beziffert die Abschläge für die
aufrechten Mietverhältnisse wie folgt:
a)
bei der Firma Herz (NKD)
€ 129.840,--
b)
beim Mieter Fa. Singh
c)
für Umbauten bzw. Errichtung von
provisorischen Sendeanlagen der
Mobilfunkbetreiber (Kosten laut tele-
€ 84.480,--
fonischen Angaben T-Mobile)
€ 115.000,--.
Zu Frage 2 b: Der Sachverständige führt
auf Seite 33 seines Gutachtens aus, dass
auf die Regionalbahn vorerst nicht
Rücksicht genommen wird, da eventuell
abzutretende Flächen aliquot zum
Kaufpreis bzw. zum Verkehrswert vergütet
werden sollen.
Zu Frage 3.: Nein.
Zu Frage 4.: Mit dem vereinbarten Wiederkaufsrecht wurde beim seinerzeitigen
Verkauf des Hauses Brunecker Straße 1
sichergestellt, bei Bedarf dieses Gebäude
wieder in die Verfügungsgewalt der Stadt
Innsbruck zu bekommen. Die Notwendigkeit einer neuen Gleistrassierung, wie wir
sie heute kennen, war zum damaligen
Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Zu Frage 5 a: Seit Dezember 2009.
Nachdem die PEMA erst nach Ende des
Bebauungsplanverfahrens überhaupt
Verhandlungen führen wollte.
Zu Frage 5 b: Weil vorher keine Notwendigkeit dafür gegeben war und man erst
nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens seitens der PEMA ursprünglich
verhandeln wollte.
Ergänzend kann ich berichten, dass die
Bescheide für den Abbruch vorliegen und
alles um einen Monat schneller als
angenommen durchgeführt werden kann.
2.4
I-OEF 27/2010
Lanser See, Erhaltung als Sportund Freizeiteinrichtung, Verhandlungen (Die Innsbrucker
Grünen)
Bgmin Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur
dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen (Seite 165) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Mit KR Arthur Rhomberg,
seinem Sohn Arthur jun. und deren RA
Dr. Nuener einerseits sowie auf Stadtseite
dem Tourismusverband Innsbruck und
seine Feriendörfer (TVB) (Alt-Obmann KR
Dkfm. Dr. Klingan) andererseits. Die Stadt
Innsbruck wurde und wird durch die Frau
Bürgermeisterin und ihrem Büroleiter
vertreten.
GR-Sitzung 25.3.2010 (Fortsetzung der am 25.2.2010 vertagten Punkte)