Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.76

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welche die Präzisierung der Qualitätskriterien entsprechend dem Vorschlag
der Innsbrucker Grünen vom 15.1.2003 laut Antrag von GR Dr. Patek vom
31.1.2002, Zl. I-OEF 1/2002, und gemäß Antrag von GR Dr. Praxmarer
vom 25.4.2002, Zl. I-OEF 27/2002, beinhalten. Im Anschluss ist dem
Stadtsenat, wenn erforderlich, eine Zusatzvereinbarung vorzulegen, welche
eine Präzisierung der Qualitätskriterien zum Nahverkehrsdienstleistungsund -finanzierungsvertrag enthalten soll.
Direktor Dipl.-Ing. Baltes wird ersucht, bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes im Gemeinderat am Mittwoch, dem 29.1.2003, anwesend
zu sein.
Dies ist eine sehr wichtige Angelegenheit, da sie die Leistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für die nächsten Jahre absichert. Es ist
jetzt der Zeitpunkt gekommen, wo über diese Qualitätskriterien wie Ausbildung usw. noch gesprochen werden sollte. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski hat in der Sitzung des Stadtsenates am 15.1.2003 versprochen, diesbezüglich intensive Verhandlungen mit Direktor Dipl.-Ing. Baltes aufzunehmen.
Ich bin dankbar, dass Vorstandsvorsitzender Dr. Wallnöfer
und Direktor Dipl.-Ing. Baltes heute in der Sitzung des Gemeinderates anwesend sind, um über die noch offenen Fragen Auskunft zu geben.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich möchte vorausschicken,
wenn man diesen Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag
behandelt und beschließt, dass die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) in den vergangenen Jahren eine hervorragende
Entwicklung genommen hat und insbesondere das Image der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) ein ausgezeichnetes
geworden ist sowie sehr wertvolle Arbeit geleistet wurde. (Beifall von Seiten der Fraktion "Für Innsbruck")
Unbeschadet dessen ist es so, dass seinerzeit im Jahre 1998
erstmals dieser Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag abgeschlossen wurde, die Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen jedoch andere waren. Zum einen war es der erste Vertrag und zum anderen
haben sich die Besitzverhältnisse der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) und der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) geändert.

GR-Sitzung 29.1.2003