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Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber-Fortsetzung.pdf

- S.20

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Zu Frage 7.: Zirka € 15,-- pro Jahr.
Zu Frage 8.: Ja, in Absprache mit der
Kindergarten- bzw. Hortleitung.
Zu Frage 9.: Die Frage fällt in die Zuständigkeit des Tiroler Landtages.

2.7

I-OEF 30/2010
KindergärtnerInnen und SonderkindergärtnerInnen, Dienstrecht,
Teilzeit, Überstundenregelung
(Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.-Stellv. Kaufmann teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 167) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Ja.
Zu Frage 2.: Zirka 16 Pädagoginnen und
73 Helferinnen.
Zu Frage 3.: Nein.
Zu Frage 4.: Die Frage fällt in die Zuständigkeit des Tiroler Landtages.
Zu Frage 5.: Grundsätzlich sind keine
Überstunden erforderlich; Ausnahmen gibt
es beim Ferieneinsatz (Abgeltung in
Zeitausgleich oder Bargeld.)
Zu Frage 6.: Nein.
Zu Frage 7.: Es handelt sich um Ausnahmefälle, die in die reguläre Wochendienstzeit fallen.
Zu Frage 8.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 4.
Zu Frage 9.: In der kindergarten- und
hortfreien Zeit gelten diese Bediensteten
nach dem Gesetz automatisch als
beurlaubt.
Zu Frage 10.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 4.
GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich bedanke
mich für die Beantwortung der Anfrage.
Trotzdem ersuche ich um die
Eröffnung der Debatte.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE):
Die von GRin Dr.in Krammer-Stark beantragte Eröffnung der Debatte wird abgelehnt.

2.8

I-OEF 31/2010
SeniorInnen-Wohn-und SeniorInnen-Betreuungseinrichtung
im Olympischen Dorf, Stand der
Planungen und weitere Vorgangsweise (Die Innsbrucker
Grünen)

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt zur
dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen (Seite 168) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Am Standort An-der-LanStraße im Olympischen Dorf wird derzeit
intensiv unter Federführung der "Neue
Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungsund Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT)
in Abstimmung mit der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, eine Standortentwicklung
für den Neubau eines Wohn- und Pflegeheimes durchgeführt.
Hinsichtlich der Grundstückssicherung
wurden schon sehr Erfolg versprechende
Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT), Stadt Innsbruck
und öffentliche Wasserverwaltung geführt.
Ich habe seinerzeit im Stadtsenat den
Antrag gestellt, dass die "Neue Heimat
Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT)
beauftragt wird, das Projekt umzusetzen.
Dies deshalb, weil wir einen großen Teil
eines Grundstückes benötigen, welches
im Besitz der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) ist.
Wir brauchen aber auch Teile vom
Wassergut. Diesbezüglich finden derzeit
Gespräche für einen flächengleichen
Tausch statt. Die Baudirektion, welche die
Interessen des Bundes als Wasserrechtsbehörde vertritt, hat diesen Wunsch
geäußert. Das ist aber alles schon sehr
weitgehend gediehen.
Anfang Jänner 2010 hat eine Besprechung zwischen der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer und
DDr. Lugger von der "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT)
stattgefunden, in der unterschiedliche
Modelle und Baukörper eines künftigen
Wohn- und Pflegeheimes präsentiert

GR-Sitzung 25.3.2010 (Fortsetzung der am 25.2.2010 vertagten Punkte)