Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 04-Feber.pdf
- S.37
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Dass der Investor mehr machen darf, Frau
Bürgermeisterin, als der bestehende
Bebauungsplan zulässt, wissen wir alle.
Man braucht sich nur anzusehen, was sich
derzeit an diesem Platz befindet und
welche Flächen in Zukunft zur Verfügung
stehen. Deshalb bin ich sehr wohl der
Meinung, dass die Stadt Innsbruck einen
gewissen fairen Anteil an der Infrastruktur
verlangen soll. Ich glaube, das ist ein
legitimes Recht, weil wir das bei anderen
Bauherren auch ständig machen.
Ohne, dass wir hinsichtlich der Vereinbarungen und Rahmenbedingungen für den
Wettbewerb wortbrüchig werden, hätten
wir doch die Möglichkeit, uns in einer
fairen und nachvollziehbaren Weise für
den Investor, wieder eine gewisse Summe
zurückzuholen. Dann würden wir vielleicht
auf eine Endsumme kommen, wo Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger vielleicht doch
noch ein leichtes Lächeln aufsetzt und
sagt, dass wir in den sauren Apfel beißen
müssen. Die Bahn muss auch gegenüber
den anderen Partnern Land Tirol und
Bund Priorität haben, um nicht die
Finanzierungen zu gefährden.
Ich hoffe, dass wir aus der Sicht der Stadt
Innsbruck insgesamt auf eine faire Summe
kommen, wobei ich den Investor verstehe,
wenn er versucht zu maximieren, denn
sonst wäre er kein Unternehmer. Ich
glaube aber, dass wir es trotzdem
versuchen sollten.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich
möchte auf einige Fragen eingehen, da ich
zum Teil den Eindruck habe, dass es auch
Missverständnisse gibt. Lieber GR
Ing. Krulis, Dein Selbstbewusstsein ist
unerschöpflich, aber es wurde von Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger wohlwollend zur
Kenntnis genommen.
Ich versuche den Bogen noch einmal
etwas zu spannen, bevor ich im Detail auf
die Fragen eingehe. Ich hoffe, dass
Direktor Dipl.-Ing. Baltes gerade auf die
Fragen eingeht, wer festlegt, ob diese
Geleise brechen. Es wird ja nicht so sein
wie bei GR Mag. Kogler, dass er, wie er
mit seiner Carrera-Bahn gespielt hat, neue
Geleise und Bahnen haben wollte.
Dieser Bauplatz hat, nicht nur zuletzt
deshalb, weil dort ein Inder Mieter ist,
möglicherweise kein so positives Karma.
GR-Sitzung 25.2.2010
Mich verfolgt dieser Bauplatz, beginnend
beim Turm mit dem gesamten Bereich
Brunecker Straße bis zum Südtiroler Platz,
bereits seit einiger Zeit. Ich bin jetzt fast
acht Monate im Amt und diese Angelegenheit hat doch sehr viel Zeit in Anspruch
genommen.
Ich möchte einleitend gleich auf die Frage
hinsichtlich des Turmes eingehen. Es
klingt so, als ob dieser Turm alle Probleme
gelöst hätte. Fünfzehn Jahre Stadtplanung
und Entwicklung haben Innsbruck zu einer
Architekturstadt gemacht. Es gibt Verlässlichkeit in unserer Stadtplanung; nicht
immer zu 100 %, lieber GR Ing. Krulis,
denn es gibt natürlich auch Fälle, wo man
anders entscheiden muss. Es wurden
mehr als hundert Wettbewerbe durchgeführt, aus denen deutlich über 90 % gute
Ergebnisse hervorgegangen sind.
Wenn man eine solche Entwicklung an
dieser Garderobe abgibt, weil man eine
Kreuzung lösen muss und dann akzeptiert,
dass, ganz egal was dort gemacht wird,
der Investor bzw. Architekt fünfzehn Jahre
Entwicklung wegwirft, kann doch nicht
Maßgabe sein, heute zu sagen, wenn der
Turm genehmigt worden wäre, wäre
dadurch das Ganze gelöst worden. Das
wäre eine zeitliche und finanzielle
Dimension, die ich so nicht mittragen
möchte. Ich beziehe das nicht nur auf GR
Ing. Krulis, denn es hat mehrere Wortmeldungen gegeben, die in diese Richtung
abgezielt haben.
Das ist verlässlich nicht meine Haltung,
wie man mit Stadtplanung und Stadtentwicklung umgeht. Das würde natürlich
viele Dinge nach sich ziehen, die nicht
richtig sind. So hätte die Stadtplanung
nicht mehr in der Hand, wo Türme bzw.
verschiedene Zentren entstehen. Dann
würden praktisch Investoren die Stadtplanung übernehmen und diesen Weg kann
ich in keiner Weise unterstützen.
Zum Thema Wiederkaufsrecht und
Enteignung möchte ich noch etwas sagen:
Wir reden vom Straßenbauprojekt
Südtiroler Platz bis zu den Viaduktbögen
und nicht davon, wie es wie folgt im
Vertrag angeführt ist:
"Ein Wiederkaufsrecht jedoch nur an den
Grundflächen, in welchem Ausmaß auch