Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 04-Feber.pdf
- S.42
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lich in einer Doppelmühle befinden und in
Wirklichkeit keine andere Wahl mehr
haben.
die Schienen in der Brunecker Straße sehr
defekt sind und man nicht weiß, wie lange
sie halten werden.
GR Gruber: Ich möchte eine Sache in ein
rechtlich anderes Licht rücken. Bgm.Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer hat gemeint,
dass eine Enteignung die Gefahr in sich
bergen würde, dass mit dem Rückkaufsrecht ein privatrechtliches Rechtsverhältnis zwischen dem Käufer und dem
Verkäufer besteht und daher eine Enteignung "vor einem Richter" nicht halten
könnte. Das stimmt rechtlich so nicht.
Meine Antwort ist dieselbe wie die von
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer. Dieser
Turm wurde ein Jahr lang entwickelt, aber
nicht in Kooperation mit der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung. Diese hat das Projekt erst
als es fix und fertig geplant war, zum
ersten Mal gesehen. Das Projekt ist im
Herbst 2008 erstmals sowohl der Mag.Abt. III, Stadtplanung, als auch dem
Bauausschuss vorgestellt worden. Es war
zu diesem Zeitpunkt bereits fix und fertig
entwickelt und hat ein Jahr Vorlaufzeit
gehabt.
Der Werber für das eisenbahnrechtliche
Enteignungsverfahren wäre die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB), also ein Dritter. Daher
kann das Rechtsverhältnis zwischen der
Stadt Innsbruck und dem Eigentümer
bezüglich des Rückkaufrechtes nicht
eintreten. Diese Auskunft habe ich
erhalten, aber vielleicht kann Direktor
Dipl.-Ing. Baltes das aufklären. Sonst
müsste sich die Beamtenschaft untereinander unterhalten, da es hier unterschiedliche Aussagen gibt.
Wenn es so wäre, würde eine gewisse
Gefahr bestehen, dass ein Enteignungsverfahren nicht greift. Ich glaube allerdings, dass ein Enteignungsverfahren das wäre die Argumentation von Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger - nicht greifen
würde, weil ein anderes Rechtsverhältnis
zwischen dem Werber des Enteignungsverfahrens und demjenigen besteht, das
ein privatrechtliches Verhältnis zwischen
dem Käufer und Verkäufer beinhaltet.
GR Mag. Fritz: GR Buchacher hat mich
herausgefordert, mich doch noch zu Wort
zu melden: Ich habe in meiner Wortmeldung eher den Bauausschuss und seine
Mehrheit verteidigt, aber niemanden
"anpatzen" wollen. Es stimmt natürlich,
dass GR Buchacher damals in den
Debatten um den Turm sehr wohl den
Standpunkt vertreten hat, Mag. Schafferer
den Turm bauen zu lassen, damit unterhalb kein Problem entsteht, weil es vorne
"aufgeständert" ist und man locker mit der
Regionalbahn inklusive Gehsteig und
einer Spur für den motorisierten Individualverkehr (MIV) durchfahren kann. Das ist
ein legitimer Standpunkt. Vor zirka einem
Jahr war bereits allgemein bekannt, dass
GR-Sitzung 25.2.2010
Der Investor musste wissen, dass er damit
nicht nur einen neuen Bebauungsplan
haben wollte - was legitim ist -, sondern
dass er neben der Hochhausstudie agiert
und ein Projekt in dieser Größenordnung,
wenn er es mit einem Architekten ohne
Wettbewerb plant, auf eigenes Risiko
entwickelt, weil in der Stadt Innsbruck in
den letzten fünfzehn Jahren eine Wettbewerbskultur gewachsen ist. GR Ing. Krulis
hat gesagt, dass die Stadt Innsbruck
sozusagen gerne einen Teil vom Planungsmehrwert für die Infrastruktur hätte,
aber einen Planungsmehrwert ohne
Wettbewerb spielt es nicht.
Das war fünfzehn Jahre lang Tradition in
dieser Stadt, die auch zu verteidigen war.
Im Bauausschuss wurde mehrheitlich
gefordert, dass ein Wettbewerbsverfahren
gebraucht wird, welches letztlich nach
einigem Bauchweh einvernehmlich mit
dem Investor beschlossen wurde. Diese
Mehrheit im Bauausschuss hat gesagt,
dass sie sich die fünfzehnjährige Tradition
nicht durch eine x-beliebige Investorenstadtplanung wieder kaputtmachen lässt.
Das war die Aussage von Bgm.-Stellv.in
Mag.a Oppitz-Plörer, hinter der ich stehe.
Damit habe ich niemanden im Bauausschuss "angepatzt", der eine andere
Meinung vertreten hat.
Ja, GR Buchacher hat vor einem Wettbewerb gewarnt, aber diejenigen welche
trotzdem für einen "Wettbewerb" gestimmt
haben, haben gewusst, was sie tun. Nur
dafür, dass man im Parterre einen
Freiraum bekommt, damit man mit der
Regionalbahn durchfahren kann, konnte