Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.84

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re 1994 die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) von der Stadt Innsbruck um einen bescheidenen Anerkennungspreis
in der Höhe von ATS 1.000,-- käuflich erworben.
Bei dieser Gelegenheit ist im Sinne einer gesamthaften Darstellung zu den Ausführungen von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger Folgendes anzumerken: Die Verpflichtung der Stadt Innsbruck zur Ausfinanzierung der Investitionserfordernisse der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) ist der Vertrag aus dem Jahre 1994 - es wird
nur der Vertrag aus dem Jahre 1994 zwischen der Stadt Innsbruck und der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) zitiert und hat mit dem Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag nichts zu tun - mit dem die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) richtigerweise im Rahmen der
damaligen neuen Zielsetzung um ein paar Schilling die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) von der Stadt Innsbruck
gekauft hat.
Der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) war dies jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, wenn die Stadt Innsbruck für
die Investitionen geradesteht, denn sonst wäre sie nach damals abschätzbarer Entwicklung als Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)-Konzern die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) mangels Eigenfinanzierungsfähigkeit schon gar nicht - dazu nicht in der Lage.
Der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)-Konzern steht
weiter in einem Vollorganschaftsverhältnis zu der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) und hat sich in Form einer so genannten Ergebnisübernahme dazu verpflichtet, die nach allen Zuschüssen
jährlich verbleibenden Verluste der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) auf Kosten bzw. zu Lasten der Konzernsubstanz
zu übernehmen. Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) und INN-Bus GesmbH sind also operative Töchter, mit der
während der letzten fünf oder sechs Jahre schon anerkannten, sehr bemerkenswerten Entwicklung.
Wie Ihnen aus der Vorlage des Stadtsenates und Gemeinderates bekannt ist, haben wir folgende Prinzipien an die Verlängerung und
Modifizierung des Vertragswerkes angelegt. Grundsätzlich deshalb das Zi-

GR-Sitzung 29.1.2003