Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber.pdf

- S.64

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- 161 -

dig. Die Kosten für diese werden zunächst
zu 60 % vom Bund und zu 40 % vom Land
Tirol getragen. Gemäß § 15 des Tiroler
Grundversorgungsgesetzes haben die
Gemeinden dem Land Tirol vom 40 %Landesanteil 35 % zu ersetzen.
Diese Kostentragungsregelung ist in den
vergangenen Jahren für Innsbruck und
auch die übrigen Tiroler Gemeinden
allerdings noch nie schlagend geworden,
zumal das Land Tirol bis dato diese
Kosten zur Gänze über Strafgeldeinnahmen aus der Straßenverkehrsordnung
(LKW-Kontrollstationen Kundl/Radfeld)
abgedeckt hat.
Die Asylberechtigten fallen hingegen in
den Vollzugsbereich der Bezirksverwaltungsbehörden, im Stadtgebiet von
Innsbruck in jenen der Mag.-Abt. II,
Soziales. Die Grundsicherung für die
Asylberechtigten umfasst Hilfe zur
Sicherung des Lebensunterhaltes
(allgemeine Grundbedürfnisse wie
Unterkunft und Nahrung) sowie die
Krankenhilfe.
Die Festsetzung des Lebensunterhaltes
erfolgt nach jährlich valorisierten Richtsätzen und beträgt 2009 für:
Alleinstehende

€ 459,90

Hauptunterstützte

€ 393,50

Mitunterstützte ohne Anspruch auf
€ 273,70
Familienbeihilfe

tungen und Bekleidungsbeihilfe; abzüglich
Mietzinsbeihilfe
4-Personen-Haushalt (2 Erwachsene plus
€ 393,50
2 Kinder):
€ 273,70
(Hauptunterstützte) plus
(Ehegatte/in, Lebensgefährte/in)
plus € 152,90
(pro Kind) plus € 650,-- bis € 750,-inklusive Betriebskosten für die Unterkunft,
fallbezogene Krankenhilfeleistungen und
Bekleidungsbeihilfe; abzüglich Mietzinsbeihilfe
Die Stadt Innsbruck trägt dabei 35 % der
im Gemeindegebiet angefallenen Grundsicherungskosten auf Grund der sog.
"Paktumsregelung" mit dem Land Tirol.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger wird
daher ersucht, folgende dringende
Anfrage zu beantworten:
1.

Wie viele Asylberechtigte und mitunterstützte Personen erhielten in den
Jahren 2003 bis 2008 jeweils Unterstützungsleistungen aus dem Tiroler
Grundsicherungsgesetz?

2.

Welche finanziellen Beträge wurden
für die Unterstützung des genannten
Personenkreises in den Jahren 2003
bis 2008 jeweils Seitens der Stadt
Innsbruck aufgewendet?

3.

Aus welchen Mitteln werden die
Leistungen nach dem Tiroler Grundsicherungsgesetz finanziert (Ertragsanteile, ausschließliche Gemeindeabgaben, Darlehen, Verkaufserlöse,
etc.)?

4.

Gibt es Kostenschätzungen über die
weitere Entwicklung des finanziellen
Aufwandes für Leistungen an Asylberechtigte und mitunterstützte Personen nach dem Tiroler Grundsicherungsgesetz?

5.

Wenn ja, für welchen Zeitraum und
mit welchen künftigen Kosten ist zu
rechnen?

6.

Wurde seitens der Stadt Innsbruck
bisher mit dem Land Tirol über eine
Novellierung des Tiroler Grundsicherungsgesetzes mit dem Ziel verhandelt, die finanzielle Belastung der
Stadt Innsbruck aus diesem Titel zu
vermindern?

Sonstige Mitunterstützte (= Kinder)
€ 152,90
Unterkunft:
Alleinstehende (Garconniere)
€ 400,-maximal
inklusive Betriebskosten
2 oder 3 PersonenHaushalt/AlleinerzieherIn mit 1 Kind,
Familie oder Partnerschaft mit 1 Kind (2Zimmerwohnung) maximal € 575,-inklusive Betriebskosten
Mehrpersonenhaushalt/ab 3 Personen
€ 650,-- bis € 750,-aufwärts
inklusive Betriebskosten
Maximale Grundsicherungsleistung:
€ 459,90 plus
Alleinstehende Person:
€ 400,--, inklusive Betriebskosten für die
Unterkunft, fallbezogene KrankenhilfeleisGR-Sitzung 25.2.2010