Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 04-Feber.pdf
- S.66
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7.
Ist nach einem Rückkauf von
(Teil-)Flächen der Liegenschaft Brunecker Straße 1 noch damit zu rechnen, dass die PEMA Holding GmbH
bzw. eines ihrer Tochterunternehmen
ein Projekt für ein Büro- und Hotelgebäude auf der Restliegenschaft bzw.
der Liegenschaft Brunecker Straße 3
realisieren wird?
8.
Wenn ja, inwieweit muss die vermietbare bzw. veräußerbare Nutzfläche
dabei im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf reduziert werden?
9.
Inwieweit beeinflusst die Ablehnung
des ursprünglich geplanten Projektes
"Tower 2" die Verhandlungen mit der
PEMA Holding GmbH, vor allem hinsichtlich der Preisgestaltung?
Kunst, Haager, Federspiel und Weiskopf,
alle e. h.
33.3
I-OEF 34/2010
Liegenschaft Brunecker Straße 1, Verkauf an IMMO CONCEPTA Grundverwertungs
GesmbH, Nachschussverpflichtung für den Fall der Weiterveräußerung, Verhandlungen über
einen Rückkauf (Die Innsbrucker
Grünen)
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Verkauf des Objektes Brunecker
Straße 1 vor. Dabei handelte es sich
unter anderem um eine Nachschussverpflichtung des Käufers Immo Concepta Immobilienentwicklung & Consulting GmbH folgenden Inhaltes:
Für den Fall der Weiterveräußerung des
Objektes Brunecker Straße1 durch die
Immo Concepta Immobilienentwicklung &
Consulting GmbH verpflichtet sich diese,
der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) den aus dem Verkauf erzielten
Mehrpreis, ausgehend vom Kaufpreis von
€ 1.050.000,-- bis zu einem Höchstbetrag
von € 100.000,-- weiterzuleiten bzw. zu
bezahlen.
Wird aus einem solchen Verkauf ein
Kaufpreis von mehr als € 1.050.000,-erzielt, verbleibt dieser Betrag der Immo
Concepta Immobilienentwicklung &
Consulting GmbH. Sie ist jedoch berechtigt, vom Mehrpreis von € 100.000,-sämtliche nachweislichen Projektentwicklungskosten, wie Planung, Beratung,
Vermessung, Aussiedelungskosten, etc. in
Abzug zu bringen.
Dieses Angebot gilt für drei Jahre,
beginnend mit dem Zeitpunkt der letzten
beglaubigten Vertragsunterfertigung.
Gemäß Anfragebeantwortung durch
Bgm.in Zach im Feber 2007 wurde der
Liegenschaftsverkauf samt Nachschussverpflichtung beiderseits beglaubigt am
6.2.2007 unterfertigt.
a)
Wurde seitens der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) bzw. der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, beim Verkauf
von Brunecker Straße 1 von der
Immo Concepta Immobilienentwicklung & Consulting GmbH an
die Brunecker Straße Ost GmbH
von der PEMA-Gruppe eruiert, ob
die im Jänner-Gemeinderat 2007
vereinbarte Nachschussverpflichtung schlagend wird?
b)
Wenn nein, warum nicht?
c)
Wenn ja, wurde die Nachschussverpflichtung schlagend?
d)
Wenn ja, wie hoch war die
Differenz zwischen Kaufpreis der
Im Jänner 2007 hat der Innsbrucker
Gemeinderat gegen die Stimmen der
Innsbrucker Grünen trotz massiver
"Unklarheiten" rund um dieses Geschäft
und im Wissen um die Bedeutung dieses
Grundstückes für Regional- und Straßenbahn dem Verkauf des Objektes Brunecker Straße 1 an Dr. Oberfrank, Immo
Concepta Immobilienentwicklung &
Consulting GmbH, zugestimmt.
Die Frau Bürgermeisterin möge daher auch in ihrer Funktion als Eigentümervertreterin der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) - folgende
dringende Anfrage beantworten:
1.
Am 25.1.2007 lag dem Gemeinderat
eine ergänzende Stellungnahme zum
GR-Sitzung 25.2.2010